Unser Vertreter schrieb uns nämlich, dass durch den Einfluss der Kaiserlichen Botschaft verschiedene armenische Familien die Erlaubnis zur Rückkehr nach Bulgarien (Odrine) erhalten hätten, dass dagegen sein Schwiegervater
Wir vermögen diesen Fall hier nicht zu beurteilen, immerhin könnte man aber auch von der türkischen Behörde zum Mindesten Gerechtigkeit verlangen und bitten wir daher aus diesem Grunde die Kaiserliche Botschaft nochmals höflich um Geltend-Machung ihres Einflusses zur Erlangung der Rückkehr obengenannter Familie nach Adrianopel und zur Rückerstattung des ihr gehörigen Vermögens.
Indem wir der Kaiserlichen Botschaft für Ihre Bemühungen im Voraus bestens danken, zeichnen wir
Zu meinem Bedauern muß ich aus den bereits früher dargelegten Gründen - Mangel eines unmittelbaren deutschen Interesses - von weiteren Schritten zu Gunsten des Mihran Aghasian und seiner Familie absehen.
Die Ihnen gemachte Angabe , daß die Kais. Botschaft verschiedenen Armenischen Familien die Erlaubnis zur Rückkehr nach Bulgarien (Odrine) erwirkt habe, trifft nicht zu; Odrine (=Adrianopel) gehört zur Türkei und für die von dort vertriebenen Armenier ist von keiner Seite die diesseitige Verwendung in Anspruch genommen worden.
[Nicht entziffert] ich Ihnen anheim Ihrem Geschäftsfreund für weitere Schritte sich direkt oder indirekt an die hiesige Bulgarische Gesandtschaft zu wenden.