Der Kaiserliche Konsul Rößler in Aleppo hat die anliegenden Briefe der Schwestern Beatrice Rohner und Helene Stockmann1 an Direktor Schuchardt in Frankfurt a/M mit dem Anheimstellen der Weiterbeförderung an den Adressaten hier eingereicht. Dem Briefe der p. Rohner liegen zwei Abschriften des Berichtes eines nach Der Zor entsandten Vertrauensmannes - sicherlich armenischer Nationalität - bei; dieser Bericht ist von Herrn Rößler unter dem 29. v.M. sowohl dem Auswärtigen Amte als auch der Kaiserlichen Botschaft eingereicht worden, und die Schwester Rohner hat den Wunsch ausgesprochen, daß die eine der ihrem Briefe beigefügten Abschriften an den Vorsitzenden des Schweizer Hülfs-Ausschusses, Herrn Dr. Vischer in Basel, gesandt werde.
Wenn auch die Verbreitung des fraglichen Berichts sich nicht wird hindern lassen, so dürfte es sich doch empfehlen, dem Dir. Schuchardt vorzustellen, daß die Bekanntmachung dieses und anderer Bericht aus dem Kreise des deutschen Hilfsbundes durch den Druck geeignet ist, die türkische Regierung gegen den Hilfsbund ungünstig zu beeinflussen und ihr eventuell die Handhabe dazu bieten kann, seine Tätigkeit zu Gunsten der Armenier noch mehr einzuschrän-ken als es bereits der Fall ist.
Ich sehe mich zu dieser Bemerkung durch den Umstand veranlaßt, daß in den vom Schweizerischen Hilfswerke für Armenier 1915 veröffentlichten Documents sur le sort des Arméniens en 1915 (Anlage zum Erlaß Nr. 592 vom 27. v.M.) auch Auszüge aus dem Sonnenaufgang, dem Organ des Hilfsbundes, mit Berichten der Schwester Rohner und anderer Angestellten des Hilfsbundes enthalten sind (Heft I S. 42 ff., Heft II, Anhang No X).
anbei erlaube ich mir Ihnen einen Brief zu übersenden, der durch Vermittelung des Kaiserlichen Konsulats in Aleppo und der Kaiserlichen Botschaft in Constantinopel hier für Sie eingegangen ist. Der Brief enthielt noch Abschrift eines Reiseberichts eines nach Der Zor entsandten Vertrauensmannes. Dieser Reisebericht mußte von der Censur herausgenommen und angehalten werden. Vielleicht wird es jedoch möglich sein, Ihnen bei einem gelegentlichen Hiersein vertraulich Einsicht in diesen Bericht zu geben. Ich darf Ihnen daher anheimstellen, falls Sie wieder nach Berlin kommen, sich bei mir oder meinem Vertreter vorher schriftlich oder telephonisch anzumelden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
[Notiz Tiedemann 9.8.]