Auf die Mitteilung der Botschaft vom 6. d.M. hat sich Frau Kenerlikdjian wiederum bei dem hiesigen Polizeidirektor um die Erlaubnis zur Reise nach Konstantinopel bemüht, aber abermals am 22. d.M. den Bescheid erhalten, ihm sei betreffs ihrer keine Weisung zugegangen. Die Angelegenheit hat neuerdings einen dringlichen Charakter erhalten, da vor einigen Tagen die einzige Verwandte, an welcher die 65jährige halbblinde Frau noch eine Stütze hatte, Angora verlassen hat.
In den mir bekannten Fällen, in welchen die Reiseerlaubnis erwirkt wurde, ist der entsprechende Ausweis den Interessenten direkt von Konstantinopel unter Umgehung der hiesigen Behörden zugesandt worden. Anderseits kenne ich noch einen weiteren Fall, in welchem die von der Zentralbehörde der Lokalbehörde erteilte Weisung, Reiseerlaubnis zu gewähren, nicht ausgeführt wurde. In letzterem Verhalten scheint System zu liegen und dürfte es daher auch im Falle Kenerlikdjian vorzuziehen sein, die Ausstellung des Erlaubnisscheins durch die Zentralbehörde zu erstreben.
5.X. Es ist überhaupt bisher nichts geschehen. Aziz bej hat nunmehr Ordre gegeben, nach Angora zu schreiben. (Ang.[aben] Haig E.)