1913-07-06-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R 14080
Zentraljournal: 1913-A-01386
Erste Internetveröffentlichung: 2017 November
Edition: Armenische Reformen
Praesentatsdatum: 07/10/1913 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 211
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Der Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht


Therapia, den 6. Juli 1913

Der Grossvezir teilte mir soeben die Abgrenzung der sechs Sektoren mit, für deren jeden ein Generalinspektor in Aussicht genommen ist. Danach umfassen die einzelnen Sektoren folgende Vilajets bezw. Selbständige Sandjaks:

I. Sektor: Brussa, Angora, Kastamuni, Bolu, Ismid, Karassu, Dardanellen.

II. Sektor: Aidin (Smyrna), Konia, Adana.

III. Sektor: Erzerum, Sivas, Trapezunt, Djanik.

IV. Sektor: Beirut, Aleppo, Damaskus, Urfa, Zor, Jerusalem.

V. Sektor: Bitlis, Diarbekir, Maamuret-ul-Aziz (Karput), Wan.

VI. Sektor: Bagdad, Basra, Mossul.

Es ist zu erwarten, dass diese Einteilung im Hinblick auf die armenische Frage einen scharfen Widerstand Russlands hervorrufen wird. Dieses hat, wie ich bereits zu berichten die Ehre hatte, durch sein Reformprojekt das unverkennbare Bestreben kundgetan, diejenigen Teile Armeniens, die es zu seiner Einflusssphäre gehörig betrachtet, zu einer Verwaltungseinheit zusammenzufassen. Im Gegensatz hierzu ist die türkische Einteilung offenbar von der Absicht ausgegangen, das armenische Bevölkerungsgebiet auf möglichst viele Reformsektoren zu verteilen. Der Südosten des ersten, der Osten des zweiten, der größte südliche Teil des dritten, der Norden des vierten und der ganze fünfte Sektor weisen verhältnismäßig dichtgedrängte armenische Volksmassen auf.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Rußland, falls die von ihm vorgeschlagene Zusammenfassung der armenischen Provinzen zu einem Vilajet nicht zustande kommt, eine andere Einteilung der Sektoren, soweit sie Armenien betreffen, anregen wird. Von unserem Standpunkte aus würden wir eine derartige Anregung nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen brauchen, schon um bei den Armeniern nicht in den Verdacht zu geraten, als ob wir ihr nationales Interesse hintenansetzten. Doch werden wir bei einer Neueinteilung der Sektoren unter allen Umständen als Ziel im Auge behalten müssen, zu verhindern, daß sich der naturgemäßdem russischen Einflußverfallene nordöstliche Sektor in unsere Interessensphäre hineinschiebt. Wir werden daher gut tun, für eine Angliederung des südlichen Teiles von Sivas an Karput und des nordwestlichen Teiles von Aleppo (das heisst der Gegenden von Marasch, Aintab und Albistan) an Adana und des Sandjaks Urfa an Diarbekir einzutreten. Die Folge dieser Änderung wäre, daß, abgesehen von den in der Gegend von Kaisarie (Cäsarea) und im Norden von Mossul ansässigen Armeniern, deren Zahl nicht allzu bedeutend ist und die daher vor der Hand unberücksichtigt bleiben mögen, der geschlossene Volkskern der Armenier auf drei Sektoren, nämlich den 2., 3. und 5. verteilt sein würde, von denen zwei, der 2. und 5., fast ausschließlich in unsere Interessensphäre fielen.


Wangenheim



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