1913-09-10-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R 14081
Zentraljournal: 1913-A-18384
Erste Internetveröffentlichung: 2017 November
Edition: Armenische Reformen
Praesentatsdatum: 09/10/1913 p.m.
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Aufzeichnung des Legationsrats im Auswärtigen Amt Rosenberg





1Wir haben seinerzeit die russische Initiative in der armenischen Reformfrage schon deshalb freudig begrüsst, weil auch wir selbst von der Notwendigkeit überzeugt waren, dass zur Erzielung geordneter Verhältnisse in dem seit Jahrzehnten von Unruhen heimgesuchten Gebiet etwas geschehen müsse. Die russische Initiative hat auch bereits das glückliche Ergebnis gezeitigt, der Türkei die Notwendigkeit von Reformen vor Augen zu rücken und sie zur Ausarbeitung eines eigenen Reformprojekts zu veranlassen. Wir sind überzeugt, dass die Besprechungen in Constantinopel bei Zugrundelegung des türkischen Projekts durchaus brauchbare Vorschläge zu Tage fördern werden. Man sollte sich jedoch davor hüten, einer vielleicht radikaleren, aber für den Augenblick bei der Pforte nicht durchzusetzenden Lösung zuliebe die schon jetzt erreichbaren Vorteile zu gefährden.

Was die Einzelheiten anlangt, so ist uns grundsätzlich jede Lösung recht, die den Armeniern hilft und gleichzeitig Aussicht hat, ohne Anwendung anderer Mittel als gütlichen Zuredens von der Pforte angenommen zu werden. Ob der mündlich mitgeteilte Kompromissvorschlag des Herrn Sazonow die letztere Bedingung erfüllt, erscheint uns zweifelhaft. Die Pforte will sich in die Frage der Einteilung der asiatischen Verwaltungsbezirke nicht hineinreden lassen, da sie dies, nicht mit Unrecht, als einen Eingriff in ihre Souveränitätsrechte betrachtet. Uns scheint die Frage, ob zwei, drei oder noch mehr Verwaltungszonen geschaffen werden, gegenüber der Notwendigkeit, dass es überhaupt zu Reformen kommt, von untergeordneter Bedeutung. Ähnliches gilt für den Modus der Ernennung der Generalgouverneure. Die Hauptsache ist, dass von der Pforte geeignete Männer gewählt werden. Dies dürfte sich aber auch auf andere Weise erreichen lassen als dadurch, dass die Pforte in jedem Einzelfall an die Zustimmung der Mächte gebunden ist. Man könnte zum Beispiel der Pforte grundsätzlich und ein für allemal das Versprechen abnehmen, dass als Generalgouverneure nur Männer von bestimmten, vorher zu vereinbarenden Eigenschaften eingesetzt werden sollen. Uns scheint zum Beispiel erwünscht, dass nur solche türkische Staatsmänner gewählt werden, die sich zur christlichen Religion bekennen. Die den Generalgouverneuren von Russland zugedachte Befugnis der Beamtenernennung wird von der Pforte deshalb perhorresziert, weil sie den Einfluss der Zentralregierung, für jedermann erkennbar, in einer mit der Souveränität der Pforte nicht zu vereinbarenden Weise lahmlegen würde. Der Hinweis auf das Libanonreglement, das den Gouverneur gleichfalls zur Ernennung von Beamten und Richtern ermächtigt, scheint uns nicht durchschlagend. Abgesehen davon, dass Armenien etwa achtzigmal grösser ist als die Libanonprovinz, und dass die dort bestehenden Einrichtungen nicht ohne weiteres auf ein so viel grösseres Gebiet übertragen werden können, scheinen uns die in Libanon gemachten Erfahrungen keineswegs zu einer Wiederholung des Experiments zu ermutigen. Jeder Gouverneurwechsel würde, wie dies im Libanon schon jetzt geschieht, ein allgemeines Revirement der Beamten und Richter nach sich ziehen und die in einem reformbedürftigen Gebiete doppelt unentbehrliche Kontinuität in Verwaltung und Rechtsprechung gefährden. Das einzig Wesentliche dürfte auch hier sein, dass geeignete Leute zu Beamten und Richtern ernannt werden. Dies sicherzustellen, sollte nach unserer Meinung auch dann möglich sein, wenn das Ernennungsrecht bei der Pforte verbleibt. Die Grossmächte, die das Recht der Kontrolle für sich in Anspruch nehmen, werden schon auf Grund dieses Kontrollrechtes in der Lage sein, auf die Auswahl geeigneter Persönlichkeiten hinzuwirken.

Wir würden es im Interesse der armenischen Sache lebhaft bedauern, wenn Russland aus seinen der Pforte nicht annehmbaren Spezialforderungen eine conditio sine qua non machen und so das unter seiner dankenswerten Initiative begonnene Werk zum Scheitern bringen würde. Bisher haben in Constantinopel nur die Delegierten der Botschafter verhandelt. Vielleicht würde es das Zustandekommen einer Einigung erleichtern, wenn nunmehr die Botschafter selbst die Angelegenheit in die Hand nähmen.

1 Sr. Exz. mit dem Anheimstellen mündlicher Verwertung beim russischen Geschäftsträger gef. vorgelegt.10.9.



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