Baron Macchio, bei dem ich den Inhalt des obenbezeichneten Erlasses verwertet habe, sagte mir, der österreichisch-ungarische Geschäftsträger in Berlin sei bereits angewiesen worden, sich über die Ansicht der hiesigen Regierung dahin auszusprechen, dass Österreich-Ungarn an sich kein direktes Interesse an der armenischen Frage habe, dass es aber eine Einigung zwischen Deutschland und Russland über diesen Punkt im Interesse des allgemeinen Friedens lebhaft begrüssen und deshalb mit allem, was die Kabinette von Berlin und St. Petersburg hierüber vereinbaren, einverstanden sein würde. Sollte es sich bei dem Reformwerk auch um Berufung fremder Sachverständiger, Ratgeber oder Beamten handeln, so würde die österreichisch-ungarische Regierung Wert darauf legen, hierbei nicht übergangen zu werden.