Im Anschluß an Telegramm Nr. 47.1
Großwesir erklärt mir heute, daß er, trotzdem nach einem Telegramm des türkischen Geschäftsträgers das Petersburger Kabinett für Siwas, Karput, Diarbekir auf Festlegung des Verhältnisses zwischen Muselmanen und Nichtmuselmanen in den Generalversammlungen wie 2 zu 1 bestehe, in diesem Punkt nicht nachgeben könne. Diese Festlegung sei völlig willkürlich und würde einen gefährlichen Präzedenzfall für andere Teile des Reichs bedeuten.
Er sei überhaupt an der Grenze der Konzessionen angelangt und werde nicht weiter nachgeben.