1914-07-28-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R 1913
Erste Internetveröffentlichung: 2012 April
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: .
Zustand: A
Letzte Änderung: 10/22/2017


Der Reichskanzler (Bethmann Hollweg) an den Kaiser und König (Wilhlem II)

Reinkonzept


Berlin, 28.7.1914

Euerer Kaiserlichen und Königlichen Majestät überreiche ich in der Anlage alleruntertänigst ein Telegramm E.M. Botschafters in Konstantinopel, wonach der Großwesir um Abschluß eines Bündnisses mit uns nachsucht.

Nach meinem ehrfurchtsvollem Dafürhalten werden wir dem Gedanken unter der Voraussetzung nähertreten können, daß die Türkei einem Bündnis lediglich ad hoc zustimmt. Der Inhalt des Vertrages dürfte gegebenenfalls auf folgende Punkte zu beschränken sein.

1. Beide Mächte verpflichten sich zur Beobachtung strenger Neutralität in dem gegenwärtigen österreichisch-ungarisch-serbischen Konflikt.

2. Sollte Rußland in den Krieg aktiv eingreifen und damit für Deutschland der casus foederis gegenüber Österreich-Ungarn gegeben sein, so tritt auch für die Türkei der casus foederis ein.

3. Für die Dauer des Krieges übernimmt die deutsche Militärmission das Oberkommando über die türkische Armee.

4. Deutschland garantiert der Türkei gegenüber Rußland ihren gegenwärtigen Besitzstand.

5. Der Vertrag gilt für den jetzigen österreichisch-serbischen Konflikt und die sich daraus eventuell ergebenden internationalen Verwicklungen und tritt, falls es aus Anlaß des österreichisch-serbischen Konflikts nicht zu einem Krieg zwischen Deutschland und Rußland kommen sollte, ohne weiteres außer Kraft.


[Anmerkung Bethmann Hollwegs (28.7.)]

S. M. ist mit der hierneben entworfenen Grundlage einverstanden.

Mir ist zweifelhaft, ob Nr. 3 so apodiktisch gefaßt, für die Türkei annehmbar ist. Vielleicht genügt eine Formel, die die tatsächliche Ausübung des Oberkommandos durch die Militärmission sicherstellt.

Bitte das Telegramm an Wangenheim mir zur Zeichnung vorzulegen.



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