1914-09-23-DE-005
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Quelle: DE/PA-AA/R 7356
Zentraljournal: 1914-A-24867
Erste Internetveröffentlichung: 2012 Juni
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Praesentatsdatum: 10/02/1914 a.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 251
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/14/2019


Der Gesandte in Athen (Quadt zu Wikradt und Isny) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht



Nr. 251.

Athen, den 23. September 1914.

Nach Nachrichten aus Salonik hat der dortige türkische Konsul sich bei den griechischen Behörden darüber beklagt, daß den militärpflichtigen Mohammedanern Pässe zur Reise nach der Türkei verweigert würden. Wie sich herausgestellt hat, handelte es sich um Mohammedaner, welche nur für die Dauer ihrer Wehrpflicht nach der Türkei gehen, ihre Familien aber inzwischen in Neugriechenland lassen wollten. Die griechischen Behörden wollen die Pässe nur unter der Bedingung ausstellen, daß die Betreffenden mit ihrer Familie zusammen nach der Türkei übersiedeln, da es nach dem Athener Vertrage nicht zulässig sei, daß Mohammedaner für die türkische Staatsbürgerschaft optieren und sich nur zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht nach der Türkei begeben, ihre Familien aber inzwischen in Griechenland belassen.

Ferner sollen etwa 50 mohammedanische Familien, die vor einiger Zeit aus Neugriechenland nach der Türkei gegangen waren, jetzt wieder nach Salonik zurückgekehrt sein, angeblich, weil sie sich in der Türkei nicht entsprechend ernähren konnten. Die Erlaubnis zur Ausschiffung in Salonik ist ihnen erst nach einigem Zögern gegeben worden.


[A. Quadt]



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