1914-12-17-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R 1915
Zentraljournal: 1914-A.S.-2967
Erste Internetveröffentlichung: 2012 April
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Telegramm-Abgang: 12/17/1914 01:07 PM
Telegramm-Ankunft: 12/17/1914 05:40 PM
Praesentatsdatum: 12/17/1914 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 1644
Zustand: A
Letzte Änderung: 06/17/2017


Der Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim) an das Auswärtige Amt

Telegraphischer Bericht



Nr. 1644.

Pera, den 17. Dezember 1914

Im Anschluß an Telegramm Nr. 1620 und Antwort auf Telegramm Nr. 1547 {A.S. 2948}.

Über den wesentlichen Inhalt des türkisch-bulgarischen Abkommens mitteilt Halil Bey folgendes:

1. Wird einer der beiden vertragschließenden Teile von einem Balkanstaat angegriffen, so ist der andere Teil ihm zur Hilfeleistung verpflichtet.

2. Wird einer der beiden Teile zum Angriffskriege genötigt, so ist der andere Teil zu wohlwollender Neutralität verpflichtet.

3. Vertrag gilt zunächst für die Dauer des gegenwärtigen Krieges; wird er jedoch innerhalb eines Monats nach der Demobilisation nicht gekündigt, so gilt er für weitere 5 Jahre.

Abkommen ist in Sofia von Talaat Bey unter Vollmacht gezeichnet und später ratifiziert worden. Beitritt Rumäniens ist nicht vorgesehen.

Mitteilung des Vertragstextes ist mir zugesagt.


[Wangenheim]



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