1915-02-09-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R 20178
Zentraljournal: 1915-A.S.-559
Erste Internetveröffentlichung: 2012 April
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Praesentatsdatum: 02/12/1915 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: B. . 1697 III
Zustand: A
Letzte Änderung: 06/17/2017


Der Admiralstab an das Auswärtige Amt (Jagow)

Schreiben



B 1697 III.

Berlin, den 9. Februar 1915.

Euerer Exzellenz beehre ich mich anliegend Abschrift eines Berichts des Chefs der Mittelmeerdivision zur gefälligen Kenntnisnahme ergebenst zu übersenden. Eine rechtzeitige Benachrichtigung von Konstantinopel über das Ein- und Auslaufen der russischen Schiffe hätte zu ihrer Vernichtung führen können. Euere Exzellenz würden mich zu Dank verpflichten, wenn Euere Exzellenz die auf Verbesserung des Nachrichtendienstes gerichteten Bestrebungen des Chefs der Mittelmeerdivision gern unterstützen wollten.

In Vertretung
Behncke
Anlage 1

Abschrift zu B 1697 III.

Kommando der Mittelmeerdivision G. B.Nr. 528.


Konstantinopel, den 29. Januar 1915
Geheim!

Um den Seekrieg gegen Rußland im Schwarzen Meer wirkungsvoll führen zu können, muß ich laufend über die Schiffsbewegungen in den rumänischen Häfen unterrichtet werden.

Ich bitte daher ergebenst, die deutschen bezw. türkischen Konsuln in Sulina und Konstanza anzuweisen, daß sie telegraphisch möglichst schnell mitteilen, sobald Schiffe einlaufen oder auslaufen, die für einen Verkehr mit russischen Häfen in Frage kommen.

In der Anlage füge ich eine freilich unverbürgte Zeitungsnotiz bei, die zeigt, daß vor kurzem 4 mit wertvollster Ladung beladene russische Schiffe in Sulina gelegen haben, ohne daß die türkische Flotte rechtzeitig davon benachrichtigt wurde und die nötigen Maßnahmen treffen konnte.


[Souchon]

An Großes Hauptquartier, Konstantinopel und Gesandtschaft Bukarest.

Geheim!


u. dem Chef des Admiralstabs der Marine zur gefälligen Kenntnisnahme.

[Souchon]
Anlage 2

Die Neutralität Rumäniens.


Wie uns mitgeteilt wird, hat kürzlich die rumänische Regierung einen unzweideutigen Beweis von ihrer Absicht gegeben, an der von ihr gewählten Neutralität festzuhalten. Vier Schiffe, die mit russischem Kriegsbedarf nach Serbien unterwegs waren, wurden durch den Sturm gezwungen, im Hafen von Sulina Schutz zu suchen. Die dortigen rumänischen Behörden duldeten in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Bestimmungen die Anwesenheit der russischen Schiffe nicht länger als vierundzwanzig Stunden. Nach Ablauf dieser Frist mußten die Schiffe, da der Sturm immer noch anhielt, einen anderen Hafen aufsuchen.

Der russische Gesandte in Bukarest erhob darauf Beschwerde bei der rumänischen Regierung, um sie dazu zu bewegen, das Vorgehen der Hafenbehörden in Sulina als nicht ihren Absichten entsprechend zu bezeichnen. Ministerpräsident Bratianu erklärte jedoch dem Drängen des russischen Gesandten gegenüber, die Hafenbehörden hätten durchaus im Sinne der ihnen erteilten Weisungen verfahren. Die Neutralität Rumäniens schließe irgendwelche Begünstigungen der einen oder anderen Partei aus.

In den Kreisen, aus denen uns diese gut beglaubigte Nachricht zugeht, wurde darin ein Beweis für das Sinken des zu gewissen Zeiten außerordentlich starken russischen Einflusses in Rumänien gesehen. Wir entnehmen ihr nur die eine Tatsache, daß Rumänien wenigstens den Verpflichtungen, die ihm seine Neutralität auferlegt, nachzukommen bemüht ist.



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