1915-03-29-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R 20181
Zentraljournal: 1915-A.S.-1334
Erste Internetveröffentlichung: 2012 April
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Praesentatsdatum: 03/28/1915 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 90
Zustand: A
Letzte Änderung: 06/17/2017


Der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt (Zimmermann) an den Gesandten in Sofia (Michahelles)

Erlaß



Nr. 90.

Berlin, den 29. März 1915.

Abschrift.

Eigenhändig! Doppelter Umschlag.

Zu Ew. pp. gfl. ausschließlich persönlichen Information.

Aus ganz geheimer aber unbedingt zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß die Entente Anfang Februar einen Ausgleich zwischen Serbien und Bulgarien auf nachstehender Grundlage ins Auge gefaßt und betrieben hat:

I. Das serbische Gebiet südlich der Linie Egri-Palanka-Köprülü-Ochrida wird an Bulgarien abgetreten, falls und nachdem Serbien beim Friedensschluß Bosnien-Herzergowina, einen geräumigen Zugang zur Adria und einen Streifen von Albanien erhalten hat, der gemeinsame Grenze zwischen Serbien und Griechenland herstellt.

II. Bulgarien muß dafür die Türkei angreifen, sobald es hierzu von den drei Entente-Mächten aufgefordert wird, und gegenüber Serbien, Griechenland und Rumänien bis zum Ende des Krieges eine freundschaftliche Haltung bewahren.

Vorstehende Angebote bleiben hinter unseren Zusicherungen an Bulgarien erheblich zurück. Ob sie nachträglich erweitert worden sind, ist hier nicht bekannt.


[Zimmermann.]



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