1915-07-20-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 96/Bl. 44-45
Botschaftsjournal: 10-12/1915/5692
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der deutsche Unternehmer in Konstantinopel Walther Berghaus an den Generalkonsul in der Botschaft Konstantinopel (Mordtmann)

Schreiben


Constantinopel, den 20. Juli 1915.

Sehr geehrter Herr Generalkonsul!

Man teilt mir mit, dass sie mit der Bearbeitung der Angelegenheit der Armenierausweisungen betraut worden seien und aus diesem Grunde gestatte ich mir, Ihnen hiermit Folgendes zu unterbreiten:

Mein Platzreisender Kevork Terdjemanian, Armenier türkischer Staatsangehörigkeit, wohnhaft in Kadiköi, wurde am 24. April 1915 plötzlich in Kadiköi verhaftet und, wie ich von seinen Angehörigen erfuhr, am 25. April 1915 über Angora nach Ayasch ausgewiesen, woselbst er sich, wie ich höre, bis jetzt noch in Haft befinden soll.

Da ich Terdjemanian, der seit mehreren Jahren bei mir in Diensten stand, während dieser Zeit als äusserst ruhigen Menschen kennen gelernt habe, der meiner Ansicht nach eines Verbrechens, welches seine Verhaftung bezw. Verbannung rechtfertigen würde, nicht fähig ist, möchte ich mir erlauben die ergebene Bitte an Sie zu richten, die nötigen Schritte zur Freilassung Terdjemanians, dessen ich zur Bearbeitung der Geschäfte der durch mich vertretenen deutschen Häuser bedarf, freundlichst einleiten zu wollen.

Indem ich Ihnen, sehr geehrter Herr Generalkonsul, für alle Ihre Bemühungen in dieser Angelegenheit im voraus meinen verbindlichsten Dank ausspreche, zeichne ich


mit vorzüglichster Hochachtung
Walther Berghaus
[Notiz Mordtmann]

wenn ich mich nicht täusche, hat H. Berghaus schon einmal wegen dieser Sache die K. Botschaft angegangen, bitte evetlle VA beifügen.


[Antwort Mordtmann 4. August 1915]

Auf Grund Ihrer Eingabe vom 20. v[origen]. Mts habe ich die Angelegenheit Ihres Angestellten Herrn Kevork Terdjemanian bei dem Polizeipräfekten Bedri bej angeregt, um zunächst festzustellen, was ihm zur Last gelegt wird. Von einer direkten Verwendung mußte nach Lage der Sache, da es sich um einen ottomanischen Staatsangehörigen handelt, abgesehen werden. Wie Bedri bej mir nun mitteilen läßt, wird H. Terdjemanian nach Ajasch verschickt, weil er verschiedene, auf die Tagesereignisse bezügliche Aufzeichnungen gemacht hatte und einem Klub in Kadiköi angehörte, der angeblich in Verbindung mit der armenischen Partei Daschnakzutiun steht; seine Freilassung könne daher nicht erfolgen. Falls sonst nichts Gravierendes gegen T. vorliegt, wird geraten durch seine Angehörigen eine Eingabe an das Ministerium des Innern zu richten, um eine nachträgliche eingehende Untersuchung des Falles herbeizuführen. Wie ich höre soll es auf diesem Wege verschiedenen Verbannten gelungen sein, ihre Unschuld darzutun und die Erlaubnis zur Rückkehr hierher zu erlangen.

[Notiz Mordtmann 4.8.]


ich habe [nicht entziffert] gezeichnet und Herrn Berghaus, der gerade bei mir war, br.m. übergeben].



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