1915-08-01-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/R 20189
Zentraljournal: 1915-A.S.-4016
Erste Internetveröffentlichung: 2017 Juni
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1915.06-1916.12
Telegramm-Abgang: 08/02/1915 12:45 AM
Telegramm-Ankunft: 08/02/1915 02:45 AM
Praesentatsdatum: 08/02/1915 a.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 252
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Großes Hauptquartier (Treutler) an das Auswärtige Amt

Telegraphischer Bericht


Schloß Pleß, den 1. August 1915

Für Staatssekretär v. Jagow.

General v. Falkenhayn bittet mich, den folgenden Entwurf zu einer Militärkonvention an Euere Exzellenz mit der Bitte um Stellungsnahme zu übersenden:

„Militärkonvention zwischen Bulgarien, Deutschland und Österreich-Ungarn, abgeschlossen am … August 1915 zu Pleß, Oberschlesien.


1.

Zu gemeinsamem Vorgehen gegen Serbien verpflichten sich die 3 vertragschließenden Heeresleitungen, binnen drei Wochen vom Tage der Unterzeichnung dieses Vertrags ab gerechnet, Kräfte in der Stärke von mindestens je 6 Infanterie-Divisionen an den serbischen Grenzen aufmarschieren zu lassen.

2.

Den Oberbefehl über die gesamten in Nummer 1 genannten Streitkräfte übernimmt Generalfeldmarschall von Mackensen, dem die Aufgabe gestellt wird, „die serbische Armee zu schlagen, wo er sie findet, und baldmöglichst die Verbindung über Land von Ungarn nach Bulgarien zu öffnen sowie zu sichern.

Abänderungen und Ergänzungen dieser Direktiven gehen dem Feldmarschall von Mackensen durch die deutsche Oberste Heeresleitung zu, mit der sich die anderen Heeresleitungen erforderlichenfalls ins Benehmen setzen werden und umgekehrt.


3.

Generalfeldmarschall von Mackensen hat das Recht, die Aufmarschräume und den Beginn der Operationen nach Ablauf des in Nr. 1 festgesetzten Termins zu bestimmen.

Zu seinem Stab treten je ein bulgarischer und österreichisch-ungarischer Offizier.


4.

Bulgarien verpflichtet sich, den Bandenkrieg gegen Serbien im größtmöglichen Maßstabe schon 8 Tage nach Unterzeichnung dieses Vertrags in Mazedonien beginnen zu lassen.

5.

Die Vertragschließenden werden innerhalb der nächsten 8 Tage nach Abschluß dieses Vertrags gemeinsam Rumänien zur sofortigen Erlaubnis des völligen uneingeschränkten Durchgangverkehrs von Deutschland und Österreich-Ungarn nach Bulgarien auffordern. Die Form der Aufforderung wird noch zwischen den politischen Behörden der vertragschließenden Reiche zu vereinbaren sein.

6.

Sollte Rumänien oder Griechenland gegen einen der Vertragschließenden feindlich auftreten, so verpflichten sich die anderen, dem Angegriffenen mit allen irgend verfügbaren militärischen Kräften beizustehen.

7.

Der Türkei bleibt der Beitritt zu diesem Vertrag vorbehalten. Die deutsche Oberste Heeresleitung wird die Verhandlungen mit ihr sogleich einleiten. Es besteht nach den Vorgängen kein Zweifel darüber, daß die Türkei entschlossen ist, Bulgarien militärische Unterstützung gegen jeden Feind, im besonderen gegen Serbien, Rumänien oder Griechenland, zu leisten und die zu diesem Zweck etwa verwendeten Truppen unter bulgarischen Oberbefehl zu stellen.

8.

Dieser Vertrag wird von den Chefs der Generalstäbe der Vertragschließenden in Gegenwart des Wiener bulgarischen Gesandten und deutschen Botschafters in Teschen, des Berliner bulgarischen und österreichisch-ungarischen Botschafters in Pleß, sowie des Sofioter deutschen und österreichisch-ungarischen Gesandten in Sofia am ….. August unterzeichnet und tritt mit diesem Tage in Kraft.“

[Treutler]
[Antwort Jagows an Treutler (Nr. 953)]

Antwort auf Telegramm Nr. 252.

Für General von Falkenhayn.

Vorgeschlagener Entwurf erscheint mir durchaus zweckmäßig. Möchte nur zu bedenken geben, ob wir nicht durch die unter Nr. 5 vorgesehene Aufforderung an Rumänien unsere Karten zu früh aufdecken. Rumänien und unsere Gegner würden aus dem gemeinsamen Vorgehen sofort die Einigung mit Bulgarien erkennen und auch hinsichtlich der serbischen Aktion ihre Schlüsse ziehen. Der Aufmarsch gegen Serbien soll erst 2 Wochen später erfolgen. Bis zum Beginn der Operationen dürfte weitere Zeit vergehen. Rumänien wird also, falls es unserer Aufforderung nicht nachkommen will, eine Frist von mehreren Wochen erhalten, um zu mobilisieren, aufzumarschieren und womöglich Vereinbarung mit Griechenland gegen Bulgarien zu versuchen.

Mir erscheint es zweckmäßiger die Tatsache unserer Einigung mit Bulgarien wenn nicht militärische Erwägungen dagegensprechen, tunlichst lange, wo möglich bis zum tatsächlichen Beginn des Angriffs auf Serbien, geheim zu halten und auf die Aufforderung an Rumänien, die uns unter Umständen einen neuen Gegner verschafft, wenigstens solange zu verzichten, bis Aktion gegen Serbien einsetzen kann. Beginn letzterer bezw. Erfolg gegen Serbien dürfte voraussichtlich auf Rumänien die gewünschte Wirkung ausüben.



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