1915-08-02-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 96/Bl. 171-172, 177
Botschaftsjournal: 10-12/1915/6062
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Generaldirektor der Anatolischen Eisenbahn-Gesellschaft (Günther) an die Botschaft Konstantinopel (Neurath)

Schreiben


Constantinople, den 2. August 1915.

Sehr geehrter Herr von Neurath!

Betr. Armenische Angelegenheiten.

Ich hatte die Ehre, Ihnen vorgestern über die Lage der Deutsch-Levantinischen Baumwoll-Gesellschaft m.b.H. in Adana in Hinblick auf die von der Regierung verfügte Ausweisung von Armeniern in jenem Vilayet zu sprechen und erlaube mir nun, ihnen in der Anlage Kopie der Eingabe zu überreichen, die der Leiter der Gesellschaft, Herr Konsul Stöckel, dem deutschen Konsulat in Adana gemacht.

Der Sachverhalt geht aus diesem Schriftstück klar hervor und möchte ich mir erlauben aus Gründen, die ich Ihnen mündlich erwähnte, Ihnen diese Angelegenheit ganz besonders ans Herz zu legen.

Es handelt sich hier nicht um einen Geldverlust allein, sondern viel mehr darum, ob diese Gesellschaft nicht in ihrer ganzen Entwickelung, die für das deutsche Interesse sowohl als auch für das türkische von so weittragender Bedeutung ist wie wenig andere Privatunternehmen in der Türkei, gestört werde.

Da seine Exzellenz Talaat Bey Herrn Direktor Kaufmann gegenüber im Prinzip eine Garantie zugesagt hat, so ist das vielleicht der Angelpunkt für Ihr Vorgehen, um die Sache zu Gunsten der Delebage [Deutsch-Levantinische Baumwoll-Gesellschaft] zu wenden und so üble Folgen, die aus der Sache für sie entstehen könnten, im vorhinein zu vermeiden.

In der Tat wird es sich ja nicht um Ltqs. 16000 handeln, sondern nur um die Garantie eines Ausfalls, der klein oder verschwindend sein wird, sobald die Regierung an ihn interessiert ist.

Ich stehe zu weiteren Auskünften in dieser Angelegenheit, wie stets, gerne zu Ihrer Verfügung und empfehle mich Ihnen


mit ausgezeichneter Hochachtung
Ihr sehr ergebenen
Günther

[Aufzeichnung Weber 9.8.]


Ich habe Talaat Bey vorgestern auf die überaus nachteiligen wirtschaftlichen Folgen aller Art [hingewiesen], die aus den Armenierverfolgungen nicht nur für deutsche, sondern auch für die Interessen des türkischen Wirtschaftslebens überhaupt entstehen werden.

Talaat Bey leugnete nicht, daß solche Interessen hart in Mitleidenschaft gezogen werden, er ist aber der Ansicht, daß die hieraus sich ergebenden Bedenken zurückzutreten haben gegen die Wichtigkeit des großen Zieles, d.h. der Erstarkung des türkischen Volkselementes. Die türk. Regierung werde bemüht sein, die entstandenen Schäden nach Möglichkeit zu lindern, würde auch nach der Richtung [gemeint: in dieser Beziehung] kein Opfer scheuen. In erster Linie sollen die überall eingesetzten Kommissionen die Verwaltung und die Liquidierung des zurückgelassenen armenischen Eigentums übernehmen u. etwaige Gläubiger befriedigen. Talaat schloß mit der Bemerkung, die Sache sei jetzt beschlossen u. erledigt, die Folgen müßten so gut wie möglich ertragen werden. Als ich zu diesem Ausspruch einwarf „leider Gottes!“, entgegnete Talaat sofort: „Gott-sei-Dank!“.

Ich habe den Minister eindringlich darauf aufmerksam gemacht, daß das Vorgehen der von ihm erwähnten Kommissionen nach bisherigen Erfahrungen u. nach neuerlichen Nachrichten eine einigermaßen gerechte und befriedigende Regelung der Angelegenheiten nicht gewährleiste. Die Gefahr einer sinnlosen Verschleuderung des armenischen Privatvermögens sei zweifellos vorhanden. Daß die türk. Regierung für die Folgen der von ihr angeordneten Maßnahmen rechtlich haftbar sei u. daher sich allen möglichen Ersatzforderungen aussetze, liege auf der Hand.



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