1915-08-13-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 96/Bl. 73-75
Botschaftsjournal: 10-12/19150/6354
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Die Militärstation Osmanié in Constantinopel (Schlee) an die Botschaft Konstantinopel

Schreiben


Constantinopel, den 13.8.15.

Betrifft: Gesuch um Unterstützung zur Erlangung von Reisepässen.

In den Anlagen überreiche ich der K. Botschaft ein Gesuch des armenischen Kaufmannes Mihran Guessarian mit der Bitte dasselbe zu unterstützen und die Ausstellung der erbetenen Reisepässe erwirken zu wollen.

Die Station Osmanié bezieht nahezu alle ihre Bedürfnisse von der Firma Guessarian und ist von ihr bis jetzt stets in sehr prompter Weise bedient worden.

Für die Station besteht großes Interesse, daß der Chef der Firma die in seinem Gesuche erwähnte Reise ausführen darf. Die Station wird außerdem versuchen, durch Guessarian funkentelegraphische Ersatzteile durchzubekommen.

Flottenkommando und Generalinspektion werden das Gesuch voraussichtlich ebenfalls befürworten. Politische Bedenken irgend welcher Art dürften nicht bestehen, da mit Sicherheit angenommen werden kann, daß die beabsichtigte Reise lediglich den geschilderten Zwecken dient.

2 Anlagen


Schlee


Anlage [2. Anlage (ein Zeugnis) nicht bei den Akten]

Mihran Guessarian
Galata
Galara Rue Tunnel Nr. 48
Constantinople, le 12 August 1915.

An das Hohe Militärkommando der Station Osmanié. Hier.

Auf unsere geschäftlichen Beziehungen höflichst Bezug nehmend, gestatte ich mir Ihnen zur gefälligen Kenntnis zu bringen, dass ich in Anbetracht der zufolge des Kriegszustandes bestehenden Verkehrs- und Transportschwierigkeiten mich entschlossen habe, zur Übernahme von verschiedenen bestellten Waren, deren Lieferung ich für dieses Hohe Militärkommando, ferner für das Hohe Flottenkommando und für die Hohe Generalinspektion der Küstenbefestigung und des Minenwesens, hier, übernommen habe, nach Deutschland zu reisen, um bei dieser Gelegenheit, auch die Beförderung dieses Materials nach Konstantinopel zu bewirken und zu überwachen, denn anders sähe ich keine Möglichkeit in den Besitz dieser Waren zu gelangen, um auch weiterhin meine bisherige prompte Lieferungsweise Ihnen und den übrigen Militärmissionen gegenüber fortsetzen zu können.

Ich möchte hierzu noch höflichst bemerken, dass ich bei dieser Reisegelegenheit auch meine Gemahlin, zwecks einer nach beiliegendem ärztlichen Zeugnis unbedingt nötigen Halsoperation, nach Wien zu geleiten will.

Mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, denen ich und meine Frau für die Erlangung der nötigen Reisepässe seitens der türkischen Behörden eventuell begegnen werde, und angesichts des Dringenden unserer Reise nach Deutschland, b.w. Wien, in den allernächsten Tagen, möchte ich sie ergebenst bitten, die Ihnen geeignet scheinenden Schritte bei der Hohen Kaiserlichen Botschaft hier, zwecks Bewirkung der nötigen Reiseerlaubnis, freundlichst tun zu wollen.

Für Ihre freundliche Mühewaltung in dieser Angelegenheit spreche ich Ihnen hiermit im voraus meinen aufrichtigsten Dank aus und empfehle mich Ihnen


mit vorzüglicher Hochachtung
M. Guessarian


[Notiz Mordtmann 15.08.]

Bedri Bey sagte mir heute: falls Mihran Guessarian nicht etwa persischer Armenier sei, und über 60 Jahre alt, könne ihm der erbetene Paß eventuell nur auf Grund einer Bescheinigung des Kriegsministeriums erteilt werden. Da denjenigen Armeniern, die jetzt das türkische Reich verlassen, die Reiseerlaubnis nur unter der Bedingung erteilt wird, dass sie nicht wieder zurückkehren, empfiehlt es sich in der Bescheinigung des Kriegsministeriums auch hierauf Bezug zu nehmen.


[Antwort Botschaft 15.08.1915]

Auf Schreiben vom 13. Mts. zwei Anl. zurück.

Den Armeniern, welche türkische Staatsangehörige und nicht über 60 Jahre alt sind, wird grundsätzlich die Erlaubnis zu Reisen ins Ausland verweigert und in den Fällen, wo die Erlaubnis erteilt wird, die Bedingung daran geknüpft, dass sie nicht mehr hierher zurückkehren.

Im Falle Guessarian kann eventuell eine Ausnahme gemacht werden, wenn er eine auf seine Reise bezügliche Bescheinigung des Kriegsministeriums beibringt, in der zugleich auf die Notwendigkeit hingewiesen wird ihm die Rückkehr hierher zu gestatten.


[Notiz Neurath]


Durch mündl. Rücksprache mit dem Sohn Guessarians erledigt. Das Zeugnis wurde ihm zurückgegeben.



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