1). Die griechischen Grenzwachen werden auf der ganzen Grenzstrecke von Prespa-See bis dort, wo die Grenze nordöstlich Kavala an die Mesta herantritt, eingezogen.
2). Das griechische V. Armeekoprs sammelt sich in und um Kavala so, daß es nirgends weiter als 20 km von der Stadt entfernt ist. Alle übrigen griechischen Truppen gehen hinter die Linie südliches Ende des Prespa-Sees-Kalerini zurück.
3). Griechenland verpflichtet sich weder im Golf von Kavala noch in der Bai von Kalerini Landungen der Entente zu dulden und nötigenfalls gegen solche Landungsversuche mit Waffengewalt vorzugehen.
4). Se. Maj. d. König der Hellenen wird sich Sr. Maj. d. Deutschen Kaiser gegenüber verbürgen, daß kein griechischer Beamter, Soldat oder Einwohner von der griechischen Regierung zu feinseligem Auftreten gegen die Truppen Deutschlands und seiner Verbündeten gebraucht werden wird.
5). Griechenland stimmt der Benutzung der Eisenbahn Xanthi Drama-Seres-Doiran durch Deutschland und seine Verbündeten zu.
Eine recht baldige Stellungsnahme zu diesen Vorschlägen ist dringend erforderlich.
von Falkenhayn.