1916-01-21-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R 20043
Zentraljournal: 1916-A.S.-238
Erste Internetveröffentlichung: 2017 Juni
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1915.06-1916.12
Telegramm-Abgang: 01/21/1916
Telegramm-Ankunft: 01/22/1916 12:00 PM
Praesentatsdatum: 01/22/1916 a.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 10775 P
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Der Chef des Generalstabes des Feldheeres (Falkenhayn) an den Staatsekretär des Auswärtigen Amts (Jagow)

Schreiben


Pleß, den 21. Januar 1916

Euerer Exzellenz Bedenken im Telegramm Nr. 7 würde ich teilen, wenn die Aushungerung von Griechenland an sich bei meinen Erwägungen eine Rolle spielte, und wenn ich voraussetzte, daß der Krieg unentschieden enden könnte, was für uns gleichbedeutend mit einer Niederlage wäre. Beides ist durchaus nicht der Fall.

Der Anschluß Griechenlands würde unsere Siegesaussichten noch vermehren. Siegen wir aber, so haben wir und nicht die anderen über Kompensationen zu bestimmen. Zu Telegramm Nr. 11. Daß Rumänien bei Kriegsausbruch sein Getreide vernichten könnte und wollte, erscheint mir ganz unwahrscheinlich. Zur Beurteilung der ganzen Angelegenheit wäre es sehr belehrend zu wissen, wie sich die England gestellten Verkaufsbedingungen zu den uns bewilligten verhalten.

Zu Telegramm Nr. 13. Ich halte die russische Offensive für aussichtslos, mehr wird niemand darüber zu sagen imstande sein.

Zu Telegramm Nr. 19. Die Zusicherung kann unbedenklich für den Fall gegeben werden, daß König sich uns gegenüber durch eine Militärkonvention fest bindet.

Nr. 1077/5 P.


[von Falkenhayn]
[Jagow am 23. 1. an Gesandtschaft Bukarest (Nr. 67)]

Geheim.

General von Falkenhayn Ansicht Herrn Nenitzzescos mitgeteilt wonach dem König Entschluß zu Ministerwechsel erleichtert würde wenn ihm Zusicherung gegeben werden könnte daß wir während und gleich nach demselben Rumänien vor russischem Einfall schützen würden. Auf meine Bitte um Stellungnahme antwortete General von Falkenhayn „Zusicherung kann unbedenklich für den Fall gegeben werden, daß König sich uns gegenüber durch Militärkonvention fest bindet.“

Es muß anerkannt werden daß wir uns nicht auf eine militärische Operation zum Schutz Rumäniens einlassen oder dazu verpflichten können, solange wir nicht rumänischer Cooperation sicher sind. Falls König günstigen Entschluß fassen will, aber davor aus Furcht vor russischem Angriff während Ministerwechsels zurückschreckt, müßte daher meines Erachtens die geheime Entsendung eines zuverlässigen Offiziers in unser Hauptquartier behufs erforderlicher Vorbesprechung und eventuellem Abschluß einer Militärconvention vorausgehen



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