1916-02-04-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R 20196
Zentraljournal: 1916-A.S.-402
Erste Internetveröffentlichung: 2017 Juni
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1915.06-1916.12
Praesentatsdatum: 02/04/1916 p.m.
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Auswärtiges Amt (Rosenberg)

Aufzeichnung


Berlin, den 7. Februar 1916
G.A

Freiherr von Grünau stellt im Auftrage des Generals von Falkenhayn folgende Fragen:

1.) War unsere Erklärung an Griechenland vom 30. September v.J. durch Zusagen gedeckt, die wir von Bulgarien erwirkt hatten?

2.) Aus welchem Anlaß haben wir die Erklärung vom 30. September kürzlich erneut als bindend anerkannt?

3.) War die Zusage Seiner Majestät des Kaisers in dem Telegramm an den König von Griechenland vom 18. Dezember v.J. durch entsprechende Zusicherungen der Bulgaren gedeckt?

Im Auftrage des Herrn Staatssekretärs habe ich geantwortet:

1.) Bei den Verhandlungen in Sofia Ende August und Anfang September v.J. hatten der König, Herr Radoslawow und andere bulgarische Minister mündlich wiederholt versichert, daß sie keine aggressiven Absichten gegen Griechenland hätten. Die Vereinbarungen über Doiran, Gewgeli, die bulgarischen Zusicherungen im § 8 der Militärkonvention und die Bestimmungen im § 3 der Geheimen Konvention vom 6. September, wo Deutschland der Annexion griechischen Gebiets durch Bulgarien nur für den Fall eines unprovozierten griechischen Angriffs zustimmt, bestätigen, daß Bulgarien für den Fall der griechischen Neutralität Gebietserwerbungen auf Kosten Griechenlands nicht anstreben wollte. Bei dieser Sachlage war es unbedenklich, ein Eintreten für die Erhaltung der territorialen Integrität Griechenlands zu versprechen. Eine Garantie für den Erfolg dieses Eintretens wurde nicht übernommen, wie Herrn Theotoki mehrfach mündlich bedeutet wurde.

2.) In dem durch Theotoki hierher übermittelten Telegramm des Königs von Griechenland vom 23. Dezember war unter Nr. 2 gefordert worden, daß die Zusagen der Erklärung vom 30. September aufrechterhalten und der griechischen Regierung wiederholt werden sollten. Herrn Theotoki wurde damals mündlich geantwortet, der häufige Wechsel der griechischen Kabinette ließe eine Mitteilung an die griechische Regierung nicht angezeigt erscheinen, weil sonst die Gefahr von Indiskretionen entstände. Was wir am 30. September dem König zugesagt hätten, bliebe jedoch weiter in Geltung.

3.) Das Telegramm Seiner Majestät vom 18. Dezember sei nicht im Auswärtigen Amt redigiert, sondern von General von Falkenhayn lediglich zur Beförderung hierher gegeben worden. Die auf die Integrität Griechenlands bezügliche Stelle des Telegramms sei eine Paraphrase dessen, was General von Falkenhayn persönlich dem König am 1. Dezember telegraphiert hätte. Beide Telegramme beruhten, wie wir annehmen, auf Erklärungen, die der General vom Oberstleutnant Gantschew erhalten habe.


R[osenberg]



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