1916-02-15-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14090
Zentraljournal: 1916-A-04548
Erste Internetveröffentlichung: 2000 März
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 02/18/1916 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 292
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Gesandte in Bern (Romberg) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht



Nr. 292

Bern, den 15. Februar 1916

1 Anlage

Im Anschluß an den Bericht vom 10. Dezember v.J. Nr. 1119.

Euerer Exzellenz beehre ich mich in der Anlage mit der Bitte um Instruktionen Abschrift eines Schreibens des Geschäftsführenden Ausschusses des Schweizerischen Hilfswerks 1915 für Armenien zu überreichen.

Da die Angelegenheit auch in der Ostschweiz starke Bewegung hervorruft, wo man durch die Basler Mission viele Nachrichten über die Armenier erhält, wäre eine entgegenkommende Antwort erwünscht.


Romberg

Anlage


Abschrift.

An den deutschen Gesandten
Exzellenz Freiherrn von Romberg, Bern.
Basel, den 12. Februar 1916

Exzellenz!

Nachdem Sie die Freundlichkeit gehabt haben, unsere Vertreter, die Herren Leopold Favre und Dr. Wilhelm Vischer zu empfangen, beehren wir uns, Ihrem Wunsche gemäss im Anschluss an die Unterredung vom 26. Jan. d.J. und in Bestätigung derselben, Ihnen folgendes mitzuteilen.

Das Vorgehen der türkischen Regierung gegen die Armenier, welches die Vernichtung dieses christlichen Volkes zum Ziele hat, hat in weiten Kreisen unseres Landes eine tiefe Bewegung erregt und den dringenden Wunsch wachgerufen, etwas für die von den schweren Verfolgungen Betroffenen zu tun.

Auf Veranlassung von Vereinigungen und Persönlichkeiten in der Schweiz, welche schon seit Jahren für Hilfszwecke unter den Armeniern tätig sind und welche über die Vorgänge des letzten Jahres genügend informiert sind, ist ein schweizerisches Hilfswerk 1915 für Armenier organisiert worden zum Zwecke, den Überlebenden dieses Volkes die Hilfe zu leisten, die noch möglich ist.

Es kommt für uns, da uns Mittel nicht zu Gebote stehen, direkt auf die türkische Regierung einzuwirken, um eine Milderung der gegen die Armenier getroffenen Massregeln zu erreichen, vornehmlich in Betracht, einen Weg zu finden, wie den noch vorhandenen Resten des armenischen Volkes, die sich in der grössten Not befinden, materielle Hilfe gebracht werden kann.

Die aus ihren Wohnsitzen nach verschiedenen Gegenden in Mesopotamien verbrachten, aus Greisen, Frauen und Kindern bestehenden Deportiertenzüge sind den grössten Qualen von Hunger und Krankheit ausgesetzt, wenn es nicht möglich ist, ihnen zu Hilfe zu kommen. Wir möchten gerne zur Linderung des Looses dieser Unglücklichen nach unseren Kräften beitragen und gestatten uns daher die Anfrage, ob wir dabei auf die Unterstützung der Kaiserlich deutschen Regierung rechnen dürften. Es würde sich zum Beispiel darum handeln können, dass durch Persönlichkeiten, welche wir aussenden könnten oder durch zuverlässige Vertrauensleute, die sich in der asiatischen Türkei befinden, Geld oder Lebensmittel ausgeteilt oder sonst für die Linderung der Not Vorkehrungen getroffen würden. Wir wären sehr dankbar, wenn eine solche Aktion ermöglicht und durch die Organe der deutschen Regierung unterstützt werden könnte. Wir gestatten uns, in dieser Angelegenheit uns an die Vertretung des Deutschen Reiches zu wenden, da ohne die Unterstützung der deutschen Regierung uns Schritte in der von uns angedeuteten Richtung aussichtslos scheinen und in der Überzeugung, dass ein Eintreten für die Rettung der Reste des armenischen Volkes, das lediglich von allgemein menschlichem Mitgefühl veranlasst ist, nur im Interesse sowohl der Türkei selbst als namentlich der mit ihr verbündeten Mächte liegen kann.

Wir werden für eine wohlwollende Prüfung unseres Anliegens sehr dankbar sein und stehen gerne zu jeder etwa noch gewünschten weiteren Auskunft in der Sache zur Verfügung.

Genehmigen E. Exzellenz den Ausdruck unserer ausgezeichneten Hochachtung.


Der geschäftsführende Ausschuss des Schweiz. Hilfswerkes 1915 für Armenien
Der Präsident [Dr. Vischer].
Der Sekretär [Dr. A. Oeri].


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