1916-02-17-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14090
Zentraljournal: 1916-A-04895
Erste Internetveröffentlichung: 2000 März
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 02/22/1916 a.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: . /B. No. 1490
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Botschafter in außerordentlicher Mission in Konstantinopel (Wolff-Metternich) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht



B. No. 1490

Pera, den 17. Februar 1916

Im Oktober vorigen Jahres hatte der Kaiserliche Konsul in Aleppo an mich die Bitte gerichtet, ihm Gelder zur Linderung der dort in äußerster Not befindlichen, nach Tausenden zählenden armenischen Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Nach glaubwürdigen Zeugenaussagen war das Elend dieser Hungernden und von Krankheiten aller Art schwer heimgesuchten Leute derart groß, daß Hilfe sofort geboten schien. Auch drohte die Gesundheit der dortigen Deutschen sowie der Schüler deutscher Lehranstalten ernstlich durch Seuchen gefährdet zu werden. Ich habe daher sofort Herrn Rössler 100 Ltq. aus Reichsmitteln überweisen lassen mit dem ausdrücklichen Ersuchen, die Gelder zwar diskret und unauffällig unter möglichster Schonung türkischer Gefühle zur Verteilung zu bringen, die deutsche Provenienz der Hilfsleistung aber nicht zu verschweigen.

Die Hilfsaktion schien auch aus politischen Gründen angezeigt, um den von unseren Feinden speziell gegen das Konsulat Aleppo erhobenen Vorwürfen der Begünstigung und Unterstützung der Armenierverfolgungen von deutsche Seite entgegenzuwirken.

Im Laufe des Winters sind dann, weil nach Berichten des Konsuls der Notstand in Aleppo und Umgebung unter den Armeniern immer größeren Umfang annahm, noch weitere Summen, und zwar 100 Ltq. im November und 500 Ltq. im Januar d.J. an das Konsulat in Aleppo zur Verteilung übersandt worden. Über ihre Verwendung gibt der in Abschrift gehorsamst beigefügte Bericht vom 29. v.M. näheren Aufschluß.

Zu der darin erwähnten amerikanischen Hilfsaktion möchte ich kurz bemerken, daß der hiesige treasurer des American Bible House und des American National Red Cross, der für die Monate Januar und Februar je 500 Ltq. nach Aleppo schickte und mit dem ich wegen Auszahlungen dieser Gelder in Verbindung getreten war, irrtümlich angenommen hatte, daß eine dieser Ratenzahlungen, nämlich die oben erwähnten 500 Ltq. für den Monat Januar, von uns geleistet werde. Ich habe ihn aber sogleich über dieses Mißverständnis aufgeklärt und hiervon auch dem Kaiserlichen Konsul in Aleppo Kenntnis gegeben mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß eine Vermischung unserer Hilfsaktion mit dem amerikanischen Werke unter allen Umständen zu vermeiden sei.

Die Gelder sind aus dem zu Hospital- und Unterstützungszwecken zur Verfügung stehenden Millionenfonds entnommen worden.


Metternich

Anlage


Abschrift

Nr. 257

Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter Herrn Grafen Wolff Metternich Hochwohlgeboren.


Aleppo, den 29. Januar 1916

Für die armenische Hilfsaktion sind bisher von deutscher Seite folgende Summen hierselbst zur Verfügung gestellt worden: Mit diesem Gelde eine besondere Organisation zu schaffen, ging nicht an, denn sie wäre von türkischer Seite nicht geduldet worden. Auch war die Not so ungeheuer, dass den Hungernden nicht die Hülfe zu Gunsten einer erst noch zu schaffenden Organisation verweigert werden konnte. Ein großer Teil der im Herbst zur Verfügung gestellten 200 Ltq. ist durch das hiesige Missionsehepaar Spieker verteilt worden, dem die Notleidenden vielfach persönlich bekannt waren und das seine Vertrauensleute hatte, so dass für Verwendung für wirklich Bedürftige gesorgt war.

Von armenisch protestantischer Seite ist ein Waisenhaus geschaffen und hierfür die wohlwollende Unterstützung des Deutschen Konsulats erbeten worden. Formell konnte ich sie nicht gewähren, aber tatsächlich. Ich gab die Genehmigung, dass ein hinter dem deutschen Konsulat gelegenes, von einem Deutschen zur Verfügung gestelltes Haus benutzt würde. Die Polizei hat darauf dieses Haus unbelästigt gelassen, wohl in der stillschweigenden Annahme, dass sie andernfalls auf den Widerstand des Deutschen Konsulats stoßen würde. Es hiess dann bei den Armeniern wie bei den Behörden das "deutsche Waisenhaus." Die Zahl der darin befindlichen Kinder beträgt zwischen 260 und 290. Die gesamten täglichen Kosten belaufen sich auf 3 Piaster für den Kopf oder 8 Ltq. für das ganze Haus, die monatlichen Kosten mithin auf 240 Ltq. Es war also unmöglich, es von deutscher Seite zu unterhalten. Ich habe monatlich - seit September - etwa 20 Ltq. beigesteuert und diese Beisteuer bis Ende April zugesagt, sodass von den neuerdings überwiesenen 500 Ltq der Betrag von 80 Ltq für diesen Zweck abgeht. Von amerikanischer Seite werden neuerdings wenigstens 100 Ltq monatlich für dieses Haus gegeben.

Aleppo ist gegenwärtig der Mittelpunkt eines Hilfswerks an den Armeniern, das sich auf Bab, Membidj, Der Zor, Damaskus u.a. Plätze erstreckt. Auf Vorschlag der Schwester Beatrice Rohner habe ich kürzlich für Waisenarbeit in der Umgegend von Damaskus 100 Ltq monatlich für dieses Haus zur Verfügung gestellt, dabei dem Kaiserlichen Konsulat dortselbst, durch welches die Auszahlung erfolgt, mitteilend, dass die deutsche Herkunft des Geldes nicht verschwiegen werden soll.

Ein zweites hiesiges Waisenhaus, welches auf Verwendung des Freiherrn von Kress durch Befehl Djemal Paschas der deutschen Schwester Beatrice Rohner zur Verwaltung übergeben worden ist, nachdem es bis dahin von türkischer Seite geleitet worden war, zählt zurzeit 376 Kinder. Die tägliche Verpflegung wird im Werte von wenigstens 7 Ltq von der Regierung geliefert. Den Betrag, welcher zur unumgänglichen Neueinkleidung der Kinder erforderlich ist, sieht sich die Regierung dagegen ausser Stande, zur Verfügung zu stellen, leistet vielmehr nur kleine Beiträge. Hier ist das amerikanische Geld in Anspruch genommen worden.

Kostet das eine Waisenhaus 240 Ltq monatlich, das andere eine erhebliche Summe zur Hebung aus der ärgsten Verwahrlosung, so geht daraus hervor, dass mit deutschem Gelde eine getrennte Hilfsaktion nur durchführbar wäre, wenn ausser den neuerdings zur Verfügung gestellten 500 Ltq dauernde erhebliche Beiträge in Aussicht gestellt werden könnten.

Nachdem mir der Wunsch, die deutsche Hilfsaktion mit der amerikanischen nicht zu vermischen, bekannt geworden, habe ich mich nach Rücksprache mit Schwester Rohner dahin entschieden, die mir noch verbliebenen 320 Ltq im wesentlichen für das von der Schwester Rohner geleitete Waisenhaus vorzubehalten. Dieses wird fortan am ehesten als deutsches Werk gelten können, weil es von einer deutschen Schwester geleitet wird. Die Hauptlast, nämlich die Ernährung, wird von der Regierung getragen, dagegen bleiben daneben immer noch erhebliche Ausgaben, für welche das deutsche Geld einige Zeit reichen wird, nachdem zur Neueinkleidung z.T. amerikanische Hülfe in Anspruch genommen ist. Hier wird dann wenigstens in Zukunft die Trennung inne gehalten.

Die Regierung hat die Absicht, die sämtlichen Waisenkinder aus Aleppo nach Konstantinopel überzuführen. Sie hat nur die Ausführung dieser Absicht mit Rücksicht auf die winterliche Ungunst des Wetters und mit Rücksicht darauf, dass die Beförderungsmittel ausschließlich für militärische Zwecke gebraucht werden, auf das Frühjahr verschoben. Durch die Überführung würde in einschneidender Weise in die gegenwärtige Gestaltung der Hilfsaktion eingegriffen.


[Rössler]


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