Diese letzteren sind identisch mit unseren Anmeldungen bei der laut Verfügung der türkischen Regierung hier eingesetzten Kommission, welcher obliegt, Besitz und Schulden der Verbannten zu liquidieren.
In der Hauptsache resultieren unsere Forderungen aus Darlehen an armenische Landwirte und nur in wenigen vereinzelten Fällen aus Vorschüssen an armenische Baumwoll-Händler.
Alle aufgeführten Schuldner sind ausnahmslos im Sommer vorigen Jahres von hier verbannt worden. Es bestand keinerlei Möglichkeit, mit Bekanntgabe der Ausweisungen noch irgend welche Sicherheiten für unsere Forderungen an Hand zu bekommen, obwohl diesbezüglich unsererseits nichts unversucht gelassen wurde.
Die türkische Regierung hatte jedoch sofort jegliche Massnahmen unterbunden, die notarielle oder gerichtliche Garantien hätten erreichen lassen. Sie ging noch weiter, indem sie unvermittelt alle bewegliche und unbewegliche Habe der Armenier mit Beschlag belegte.
Warenbestände wie Hauseinrichtungen wurden in der Folge in skandaleuser Weise realisiert, die wachsende Ernte auf halb-part muselmannischen Nachbarn zediert, alles Vieh von den Farmen weggetrieben, die Terrains zu lächerlichen niedrigen Preisen vermietet oder Mohadjirs zur Benutzung übergeben.
Zur Zeit ist man dabei, hier in der Stadt eine ganze Anzahl armenische Häuser, worunter auch solche unserer Schuldner, niederzureissen - angeblich, um die Strassen zu verbreitern.
Auf Grund alles dessen, was wir seit Beginn der Armenier-Ausweisungen hier konstatieren mussten, sind wir fest überzeugt, dass trotz des enormen mobilen armenischen Nachlasses die türkische Regierung pro saldo einen nur sehr geringen Erlös daraus ausweisen wird resp. auszuweisen vermag.
Es sind keinerlei Gründe vorhanden, welche die Schlussfolgerung zuliessen, dass der immobile Besitz unserer Schuldner nun auf einer vernünftigeren, den Gläubigern mehr gerecht werdenden Basis liquidiert werden dürfte. Im Gegenteil ist damit zu rechnen, dass die türkische Regierung alle Armeniern gehörige Terrains für ein Butterbrot einstecken wird, um den Gläubigern dann zu erklären, es kam nicht mehr heraus.
Wir gestatten uns bei dieser Gelegenheit, Abschrift unserer Eingabe vom 14. Oktober 1915 an das Kaiserlich Deutsche Konsulat hier anzufügen, welches den vorberegten Gegenstand eingehender behandelt.
Die deutschen Banken dort waren in einer Eingabe an die türkische Regierung dahin vorstellig geworden, dass bei Uebernahme der den Armeniern gehörigen Immobilien die Kataster-Werte unterlegt werden sollten.
Wir möchten nicht verhehlen, darauf hinzuweisen, dass eine solche Unterlegung, soweit die Provinz in Frage kommt, den Interessen der Gläubiger niemals zu entsprechen vermag. Dies aus dem einfachen Grunde nicht, weil - um Steuern zu sparen - generell die auf dem Kataster deklarierten Werte seitens der Besitzer absichtlich weit niedriger gehalten worden sind, sodass z.B. Terrains, die effektiv Ltq. 1000.- werteten, mit nur Ltq. 200.- 300.- deklariert im Kataster figurieren. Der türkischen Regierung könnte mithin gar kein grösserer Gefallen getan werden als sie anzusuchen, bei Liquidierung der Immobilien die Katasterwerte zu unterlegen.
Wir gestatten uns des ferneren bei dieser Gelegenheit ergebenst in Erinnerung zu bringen, dass auch unsere Forderungen aus den armenischen Masscres vom Jahre 1909, nämlich
M 5930.- (Anatolische)
Anlage zu Brief vom 23.3.1916.
Direkte Forderungen