1916-08-11-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon/173
Botschaftsjournal: A53a/1916/2369
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: No. 457
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Botschafter in außerordentlicher Mission in Konstantinopel (Wolff-Metternich) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht



No. 457
Therapia, den 11. August 1916

2 Anl.

Wie die hiesige Agence Milli in ihrer gestrigen Ausgabe, offenbar auf Grund amtlicher Mitteilung meldet, hat die türkische Regierung die politische Verfassung der Armenisch-Gregorianischen Gemeinde durch Aufhebung der Nationalversammlung in ihren wesentlichen Grundlagen abgeändert. Die Ausführungen der offiziellen Communiqués über die ultranationalistischen Bestrebungen dieser Körperschaft und deren verhängnisvolle Verbindungen mit den bekannten Armenischen Umsturzparteien können als zutreffend bezeichnet werden. Wieweit der bei der Promulgierung der Verfassung angeblich vorgekommene Formfehler die Regierung zu ihrem Vorgehen berechtigt, mag dahingestellt bleiben; tatsächlich ist diese Verfassung über fünfzig Jahre in Kraft gewesen, ohne daß dieser Formfehler von irgend einer Seite gerügt worden wäre.

Gleichzeitig hat die Regierung die Katholikossitze von Sis und Aghtamar sowie die Patriarchate von Jerusalem und Konstantinopel aufgehoben, bezw. mit einander verschmolzen und an deren Stelle den bisherigen Patriarchen von Konstantinopel als Oberhaupt sämtlicher (Gregorianischer) Armenier türkischer Nationalität mit dem Titel eines Katholikos und dem Amtssitze in Jerusalem eingesetzt.

Die Aufhebung der Katholikossitze von Sis und Aghtamar erfolgte wohl, um die historischen Erinnerungen, die sich um sie knüpfen, auszulöschen; im Übrigen hatten beide nach der Massenverschickung der dortigen Armenischen Bevölkerung jede Bedeutung verloren. Die noch aus dem Mittelalter stammenden Kirchen und Klöster von Sis waren nach der Verbannung des Katholikos von den Behörden beschlagnahmt und sollen zum Teil arg verwüstet, zum Teil in Moscheen verwandelt sein. Die Verlegung des Patriarchats von Sis nach Jerusalem hat anscheinend den Zweck, die Verbindung des Patriarchen mit den Europäischen Diplomaten und dem Auslande zu erschweren. Die Loslösung des Patriarchats vom Katholikos von Etschmiadzin in Rußland bezieht sich vermutlich auf die Beteiligung der Osmanischen Armenier an der Wahl des Katholikos, der als Oberhaupt aller Armenier gregorianischer Konfession in Glaubensfragen gilt.

Diese einseitige Neuorganisation der Diözesenordnung der Armenischen Gemeinde ist der erste Eingriff, den die türkische Regierung seit Bestehen des Reiches in die kirchlichen Verhältnisse einer christlichen Gemeinde getan hat.


M[etternich]

Anlage1

„Lloyd Ottoman“ (11. August 1916)
Das armenische Patriarchat
Aenderung des Statuts.


Die „Agence Milli“ gab gestern bekannt:

„Die Kaiserliche Regierung hat soeben ein neues Reglement ausgearbeitet, das das frühere organische Statut des armenischen Patriarchates abändert. Dieses unterschied sich von den Statuten der übrigen Patriarchate und besonders des ökumenischen Patriarchats.

Während nämlich das ökumenische Patriarchat zwei Versammlungen besitzt, eine geistliche und eine gemische mit beschränkter Mitgliederzahl, besaß das armenische Patriarchat eine geistliche Versammlung, eine weltliche und noch eine dritte, die aus 140 Mitgliedern bestehende Nationalversammlung. Diese Versammlung, deren Mitglieder durch die armenische Bevölkerung gewählt wurden, trat nach dem Vorbild der gesetzgebenden Versammlungen zu bestimmten Zeiten zusammen und wählte den weltlichen Rat. Das diese Verfassung regelnde Statut war von einer im Jahre 1279 d.H. im armenischen Patriarchat vereinigten Ratsversammlung vorbereitet. Der damalige Großwesir hatte das dafür nötige Iradeh erlangt, ohne das Statut vom Staatsrat bearbeiten zu lassen und es dem Ministerrat vorzulegen. Eine der Hauptursachen dafür, daß die armenische revolutionäre Organisation so gut geregelt war und deshalb so verderblich wirkte, war ohne Zweifel dieses Statut, das die ganze Gewalt in den Händen der armenischen Nationalversammlung zusammenfaßte. Die religiösen Organisationen waren auf diese Weise dem Einfluß der Revolutionsparteien unterworfen, und schließlich wurde die Geistlichkeit selbst zu Agenten der revolutionären Führer. Außerdem gebrauchten die Priester, die durch ihre Ratschläge und Predigten die Herzen des armenischen Volkes zu gewinnen wußten, ihren geistlichen Einfluß, um ihren Gemeindemitgliedern politische Lehren und Grundsätze zu predigen. Das durch diesen geistlichen Einfluß gelehrte politische Ideal erschütterte die ganze armenische Jugend und ihre Anhänglichkeit an den Staat, und der von oben ergehende Befehl trieb diese Jugend zu Blutvergießen und zum Gebrauch der Waffen. Sie hoffte bald auf englische Hilfe und bald, wie das jetzt geschehen ist, auf die Hilfe der Russen. Sie wurden aber zu einem blinden Werkzeug fremder Interessen und Umtriebe.

Durch das neue Reglement hat die kaiserliche Regierung die sogenannte Nationalversammlung beseitigt und nach dem Vorbilde des ökumenischen Patriarchats eine aus den Bischöfen bestehende geistliche Versammlung mit ausschließlich geistlichen Befugnissen und eine andere Versammlung, deren Mitglieder in beschränkter Anzahl aus der Zahl der Bischöfe und aus der Bevölkerung gewonnen werden, eingesetzt. Diese Versammlung hat die Verwaltung der religiösen und Schulanstalten sowie der Wohltätigkeitsanstalten zur Aufgabe. Die Regierung stellte diese beiden Versammlungen unter den Vorsitz des „Katholikos“ Effendi, der den Titel des Patriarchen erhielt.

Auf diese Weise hat die kaiserliche Regierung in keiner Weise die durch die Verfassung des osmanischen Staates gewährleisteten religiösen Vorrechte und Freiheiten angetastet, nur im Gegenteil das Patriarchat davor bewahrt, zu einem Spielzeug in der Hand der revolutionären Führer zu werden.“

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Das „Amtsblatt“ veröffentlicht ein ausführliches Reglement, den Katholikos und armenischen Patriarchen betreffend. In der Einleitung heißt es:

1. Die armenischen Katholikos von Sis und Ahtamar werden verschmolzen und die Patriarchen von Konstantinopel und Jerusalem mit dem Sitze dieses einen Katholikos vereinigt. Die geistliche Leitung der osmanischen Armenier steht diesem Katholikos und Patriarchen zu, dessen Beziehungen zum Katholikos von Edschmiazin gelöst sind. Der Katholikos und Patriarch erhält seinen Sitz im Kloster Maryakub in Jerusalem; seine geistliche Gewalt erstreckt sich über das ganze osmanische Reich.

2. Der durch besonderen Berat eingesetzte Patriarch übt sein Amt nach dem eigens ausgearbeiteten Reglement aus und bringt die Anordnungen der Regierung zur Ausführung. Die zuständige amtliche Behörde des Patriarchen ist das Kultusministerium, an das er sich in Fragen, welche Ausübung des Glaubens betreffen, zu wenden hat.


Anlage 2

[besteht aus der nur teilweise enthaltenen französischen Fassung des Artikels des „Lloyd Ottoman“]




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