„Wie mir durch meinen Vertreter Oberleutnant Schmidt gemeldet wird, hat bei heutiger Besprechung im Kriegsministerium über Maßnahmen für Griechen in Görlitz der Vertreter des Auswärtigen Amts erklärt, dem griechischen Gesandten sei für die griechischen Truppen mehr oder weniger Exterritorialität zugesichert worden. Daher müsse die Rechtspflege den Griechen überlassen bleiben. Diese Absichten sind weder geboten durch unsere Abmachungen mit dem griechischen Korpskommandanten, noch lassen sie sich mit Rücksicht auf unsere Kriegsverhältnisse rechtfertigen. Wie jeder Ausländer müssen die Griechen nach deutschem Straf- und Zivilrecht abgeurteilt werden, soweit es sich nicht um Vergehen innerhalb des Korps handelt.
No. 15080 p. I.A Ludendorff.“