1918-07-15-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14103
Zentraljournal: 1918-A-30370
Erste Internetveröffentlichung: 2000 März
Edition: Kaukasus Kampagne
Praesentatsdatum: 07/17/1918 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: B. Nr. 628/29.
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Generalmajor von Lossow an das Auswärtige Amt.

Bericht



B. Nr. 628/29.
Berlin, den 15. Juli 1918

Bei Besprechungen im Gr.H.Qu. sind in Bezug auf die Kaukasusstaaten sowie in Bezug auf Persien die in beiliegenden Niederschriften enthaltenen Richtlinien festgelegt worden. General Ludendorff, der sich mit diesen Richtlinien einverstanden erklärt hat, hat mich beauftragt, im Auswärtigen Amt dem Herrn Staatssekretär Vortrag zu erstatten und bittet, daß möglichst völlige Übereinstimmung der politischen und militärischen Stellen herbeigeführt wird.

[Lossow]
Anlage

Richtlinien der Obersten Heeresleitung


Abschrift zu A 30370.

Berlin, den 15. Juli 1918.

Geheim!

pp.


II.

Armenien, Kaukasisch Aserbeidschan, Nordkaukasische Republik.


Nachdem die Verhandlungen mit Georgien beendet sind, folgen der Reihe nach Verhandlungen mit Armenien, Aserbeidschan und Nordkaukasus. Bezüglich Armeniens und Aserbeidschans könnte die Verhandlung gleichfalls in einer Revision der von der Türkei mit diesen Ländern in Batum geschlossenen Verträge bestehen. Auf der Konferenz wäre an die Delegierten dieser Länder als erste Frage zu stellen: "Wer ist Euer Staat, wer ist Eure Regierung, ist Eure Unabhängigkeit anerkannt oder nicht?" Da eine befriedigende Antwort auf diese Fragen noch nicht wird gegeben werden können; so ist es klar, daß die weiteren Verhandlungen mit diesen Staaten nur provisorischen Charakter haben können. Immerhin ist es möglich, daß für Armenien und Aserbeidschan der bisher rein türkische Vertrag durch einen provisorischen allgemeinen Vertrag ersetzt wird, der die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen diesen neuen Staatengebilden und den Vierbundmächten einigermaßen festlegt. Für die Nordkaukasusstaaten, deren staatliche1 Grundlage auf noch unsicheren Füßen steht, wird der Abschluß eines Vertrags vielleicht großen Schwierigkeiten begegnen.

General Ludendorff spricht sich dahin aus, daß sich die deutsche O.H.L und die Oberste Kriegsleitung auf die rein militärische Seite der Kaukasusfragen zurückzuziehen wünscht und die politische Leitung ausschließlich dem Auswärtigen Amt überlassen will.

General Ludendorff bittet den Staatssekretär, ihn darin zu unterstützen.

Bezüglich Armeniens ist noch nachzutragen, daß die deutsche O.H.L. anstrebt, daß auch seitens der österreichisch-ungarischen O.H.L. einige Bataillone und Batterien zur Verfügung gestellt werden, um in Armenien eine ähnliche Aufgabe zu übernehmen, wie die Deutschen in Georgien, vor allem den Schutz der physischen Existenz der Armenier gegenüber drohenden türkisch-tatarischen Massakres.

Weiter ist erwünscht, daß die armenischen Streitkräfte organisiert und wieder verwendungsfähig gemacht werden, in ähnlicher Weise wie wir es in Georgien beabsichtigen.


1 Im Original steht – wohl fälschlicherweise - "stattliche".



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