1915-10-18-DE-012-V

DuA Dok. 186 (re. gk.)

Der Vizekonsul in Aleppo (Hoffmann) an die Botschaft in Konstantinopel

Nr. 124

Aleppo, den 18. Oktober 1915

Im Anschluß an Telegr. No. 123.

Bemittelten wird seit heute Benutzung Bahn oder eigenes Fuhrwerk behufs Selbstansiedelung gestattet. Sollte unsererseits noch Eindämmung dieses rein wirtschaftlich betrachteten bedenklichen Massenmordes beabsichtigt und möglich sein so käme in Frage: 1st. Belassung dessen was noch nicht verschickt vor allem auch ansässige Bevölkerung Aleppo’s (die ebenfalls Verschickungsorder fürchtet) sowie derjenigen Verschickten die feste Wohnung in Städten gefunden. 2t. Sofortige Organisation Ansiedlung Opferung bedeutender Mittel; dabei stärkere Heranziehung der Städte wie Hama Homs Damascus eventuell nur vorläufig der leichteren Unterbringung halber, sowie ihrer Umgebung. 3t. Gestattung Auswanderung; wäre für Ausland Prüfstein wie echt Armenier-Sympathie; militärische Bedenken unerheblich nachdem die Pforte selbst kürzlich zahlreiche feindliche Ausländer aus Syrien (Urfa) ausgewiesen.


[Hoffmann]

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