1917-03-15-DE-012-V

DuA Dok. 326 (re. gk.)

Der Konsul in Aleppo (Rößler) an die Botschaft in Konstantinopel

Nr. 23

Aleppo, den 15. März 1917.

Antwort auf Telegramm vom 12. März.

Nach Auflösung ihrer Waisenhäuser ist Schwester Rohner sowohl vom amerikanischen Konsul als von türkischen Behörden gebeten worden, die Notstandsarbeiten in der Stadt Aleppo neu zu organisieren, wobei letzteren allerdings nicht bekannt sein wird, daß es sich um 20000 Bedürftige handelt.

Die in der Organisation begriffene Arbeit soll sich auch auf 1200 verwahrloste Kinder erstrecken. Bleiben amerikanische Gelder aus, so wäre deren Ersetzung aus deutschen Quellen hierbei am unauffälligsten. Der Vorteil, daß die amerikanische Notstandsarbeit von der Regierung schließlich anerkannt war, ginge natürlich verloren. Die Schwester geht zunächst auf einen Monat nach Marasch. Nach Rückkehr in einem Monat ist sie bereit, deutsche Gelder zu dem gedachten Zweck zu verwenden, woran sich wahrscheinlich die Arbeit nach außerhalb anknüpfen ließe. Die deutsch-armenische Gesellschaft muß unter allen Umständen als Geldgeber unbekannt bleiben. Geld könnte durch die deutsche Orientbank an dieses Konsulat überwiesen werden. Die Entsendung eines Vertreters der Gesellschaft ist dringend zu widerraten. Die Tätigkeit eines besonderen Vertreters der Gesellschaft könnte unmöglich unbekannt bleiben und riefe die Gefahr hervor, die ganze Hilfsarbeit unmöglich zu machen.

Bernau ist zum deutschen Heeresdienst eingezogen.


Rößler.




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