1918-08-22-DE-001-V

DuA Dok. 432 (re. gk.)

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts (Hintze) an den Botschafter in Konstantinopel (Bernstorff)

Nr 1345

Berlin, den 22. August 1918

Mit Bez. auf dortiges Tel. Nr. 1223

Gen. v. Kress telegraphiert am 12. August:

"Antwort Envers ausgeht von falschen Voraussetzungen. Es handelt sich nicht darum, daß Armenier in das Gebiet östlich Alexandropol-Djulfa einwandern dürfen, sondern darum, daß die in diesem [Gebiet] eingepferchten und durch Hunger zur Verzweiflung getriebenen Armenier über die Bahn nach Westen zurückwandern dürfen und daß das Gebiet bis Brester Grenze der Republik Armenien zur Ansiedelung der Flüchtlinge zurückgegeben wird. Die im Prinzip erteilte Erlaubnis zur Rückwanderung der Armenier in bestimmte Bezirke wie Batum wird in der Praxis dadurch erschwert, daß Essad Pascha für jeden einzelnen Armenier schriftliches Gesuch verlangt und diese Gesuche nicht erledigt. Nach Angabe hiesigen türkischen Vertreters liegen bei Essad seit Wochen mehr als 1200 unerledigte Gesuche.

Armenische Regierung will und braucht Frieden mit Türkei. Bei Baku, Urmia, Djulfa handelt es sich um Banden, die meist aus ehemaligen türkischen Armeniern bestehen, Leuten, die alles verloren haben und deshalb weiter kämpfen. Armenische Regierung hat Bandenführer ihres Landes verwiesen und Teil seiner Anhänger verhaftet.

Den Schutz der rückwärtigen Verbindungen der türkischen Armee könnten Österreicher und Deutsche übernehmen.

Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die auf dem kleinen Gebiet der Republik Armenien bestehende Ansammlung vom Hungertode bedrohter Hunderttausender von Flüchtlingen eine größere Gefahr bedeutet als die Verteilung der Leute im Lande."

Ew. pp. bitte ich, die Pforte darauf aufmerksam zu machen, daß ihre Absicht den armenischen Flüchtlingen die Rückkehr in gewisse Gebiete freizugeben, durch das Verfahren Essad Paschas vereitelt wird. Sie wollen die Regierung um Abhilfe ersuchen und bitten, nochmals zu erwägen, ob nicht überwiegende Gründe dafür sprechen, das ganze Gebiet bis zur Brester Grenze den Rückwanderern zu öffnen. Der von General v. Kress ausgesprochene Gedanke eines Schutzes der rückwärtigen Verbindungen der türkischen Armee durch Deutsche und Österreicher wird dabei vorläufig nicht zu erwähnen sein.


[Hintze]

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