1915-05-14-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/R 19982
Zentraljournal: 1915-A-15979
Erste Internetveröffentlichung: 2012 April
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Telegramm-Abgang: 05/14/1915 12:00 PM
Telegramm-Ankunft: 05/14/1915 04:45 PM
Praesentatsdatum: 05/14/1915 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 1133
Zustand: A
Letzte Änderung: 06/17/2017


Der Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim) an das Auswärtige Amt

Telegraphischer Bericht



Nr. 1133.

Pera, den 14. Mai 1915

Erstens: Konsul Aleppo drahtet 13 Mai Deutsches Konsulat Alexandrette von französischem Kreuzer beschossen, Flaggenmast zerstört, Konsul Hoffmann und Familie unversehrt.

Zweitens: Vizekonsul Alexandrette drahtet heute früh zurückkam nach zweiwöchiger Pause Kreuzer Destrees, Kommandant de la Passadiere, verlangte entsprechend Befehl Vizeadmirals Geschwaders mit einstündiger Frist Niederholung der anlässlich heutigen Feiertags wehenden deutschen Konsulatsflagge, widrigenfalls er Konsulat zerstören würde. Ultimatum sagt französische Kriegsschiffe hätten Alexandrette Handel usw. äußerst wohlwollend behandelt (Gegenteil ist wahr) mais il est situation que nous ne saurions tolérer plus longtemps à certains jours flotter à Alexandrette un drapeau qui pour tous les peuples civilisés est le synonyme de barbarie et de lâcheté. Ich ließ Bescheid holendem Parlamenter antworten, daß keine Antwort sei. Beschießung begann während ich unterstützt wegen Abwesenheit Familie durch Holzmann Vertreter Eichborn Archivstücke zusammenpackte, doch konnten wir uns beide, Eichhorn leicht verwundet, aus Schuß getroffen zusammenstürzenden Zimmers zurückziehen. Fünfzehn Granaten bis vierzehn cm verfeuert, fünfzehnte brachte Flaggenmast nieder, darauf Freudengeheul an Bord fünfhundert Meter abliegenden Kreuzers. Konsulat und Privatwohnung bis auf zwei Räume mit ganzem Inhalt zerstört, Archiv, Chiffre, Kasse und meistes Reichseigentum rechtzeitig Sicherheit gebracht. Auf Befehl Fachri Paschas wurden gegen Abend deutsche und türkische Flagge Seite an Seite auf Kasernenhof mit militärischen Ehren gehißt. Beabsichtige, falls Exzellenz nicht anders anweisen, Konsulatsflagge Ortsbrauch gemäß Sonntag an alter Stelle von neuem zu hissen.

Drittens: Ich antwortete, französische Aktion richtet sich selbst. Weitere Hissung Flagge überlasse ich Euer Hochwohlgeboren Entscheidung nach vorliegenden lokalen Verhältnissen, doch wird im Interesse umliegenden, türkischen Privateigentums, welches durch erneute Beschießung schwerer Gefahr ausgesetzt würde, von irgendwelchen provokatorischen Maßnahmen abzusehen sein.

Viertens: Werde Telegramme veröffentlichen.


[Wangenheim]



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