1915-07-09-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon/169
Botschaftsjournal: A53a/1915/4354
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: No. 20
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Verweser in Erzerum (Scheubner-Richter) an den Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim)

Bericht



Geheim No. 20
Erzerum, den 9. Juli 1915
Geheim Bericht. No. 20 1

Im Anschluss an meinen Bericht No. 19 erlaube ich mir Euerer Excellenz zur Orientierung ueber die hiesigen Zustaende ganz gehorsamst Folgendes zu berichten:

Das schroffe Vorgehen in der Angelegenheit Solighian und Elfasian seitens der hiesigen Behoerden ist meiner Meinung nach insbesonders auf den Polizeichef Chlusi bey zurueckzufuehren.

Seit seiner Rueckkehr nach Erzerum - er war ca 5 Monate in Terdschan und Erzindjan - ist in das Ausweisungsverfahren hier ein bedauerlicher Zug hineingekommen.

Es herrscht weiter hier allgemein - d.h. in tuerkischen und armenischen Kreisen - die Auffassung, und meine Informationen bestätigen dieselbe -, dass er Haupturheber des bedauerlichen Massakers bei Terdschan u.s.w. ist.

Nach Informationen aus tuerkischen Quellen hat sich hier ausserdem ein Komitee gebildet, bestehend aus

Chlusi bey 2, Polizeichef
Seyfullah effendi, Deputierter aus Erzerum
Beyadin 3 Schakir, Bandenführer
Mürdar 4 Zadé Achmed
Jounos Chinasi,

zu dem vielleicht noch

Hilmi, Vorsitzender der hiesigen Abteilung des Komitees “Union & progres” zu rechnen waere.

Dieses Komitee uebt eine verhaengnisvolle Nebenregierung aus und durchkreuzt oft vielleicht an und für sich wohlmeinende Absichten der Regierung, so z.B. bei der Aussiedlung der Armenier. Die schroffen Maßregeln hierbei und die Massakers duerften auf die Tätigkeit dieser Komitémitglieder zurueckzufuehren sein, deren Einfluss anscheinend nicht gering ist.

Die beiden erstgenannten Herren scheuen auch vor ueblen Erpressungen nicht zurueck.


Scheubner-Richter


1Anmerkung der Botschaft: Sehr geheim.
2Korrektur der Botschaft: Halussi.
3Korrektur der Botschaft: Behaeddin.
4Korrektur der Botschaft: Muhurdar.



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