1915-08-23-DE-013
Deutsch :: de en tr
Home: www.armenocide.net
Link: http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/$$AllDocs/1915-08-23-DE-013
Quelle: DE/PA-AA/BoKon/170
Erste Internetveröffentlichung: 2000 März
Edition: Genozid 1915/16
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Militär Mission J. Nr. 3841
Zustand: A
Letzte Änderung: 04/22/2012


Der deutsche Oberstleutnant Stange an die deutsche Militärmission in Konstantinopel

Bericht



Militär Mission J. Nr. 3841

Erserum, den 23. August 1915
Geheim!

Bericht über die Armeniervertreibungen.


Die Armenieraustreibungen begannen etwa Mitte Mai 1915. Bis dahin war alles ziemlich ruhig geblieben; die Armenier konnten ihrem Handel und Gewerbe nachgehen, übten ungestört ihre Religion aus und waren im allgemeinen mit ihrer Lage zufrieden. Allerdings wurde am 10. Februar ds.Js. der 2. Direktor der hiesigen Ottomanbank, ein Armenier, gegen 6O abds. auf offener Straße erschossen. Trotz angeblicher Bemühungen der Regierung ist der Täter nie ermittelt worden; heute ist kein Zweifel mehr darüber, daß der Anlaß zu diesem Morde ein rein politischer war. Um die damalige Zeit wurde auch der armenische Bischof von Erdsindjan ermordet.

Gegen den 20. Mai war vom Oberkommandierenden Kiamil Pascha, die Räumung der armenischen Dörfer nördlich Erserum befohlen worden, was von den türkischen Organen in rohester Weise ausgeführt wurde; hierüber liegt die Abschrift eines Briefes der armenischen Dorfbewohner an ihren Bischof vor: Die Leute wurden in kürzester Zeit von Haus, Hof und Feld verjagt und zusammengetrieben, einem großen Teil ließen die Gendarmen nicht die Zeit, das Nötigste zusammenzupacken und mitzunehmen. Zurückgelassenes und mitgenommenes Gut wurde von den begleitenden Gendarmen und Soldaten den Eigentümern abgenommen oder aus den Häusern gestohlen. Bei dem damaligen schlechten Wetter mußten die Vertriebenen unter freiem Himmel nächtigen; sie erhielten von den Gendarmen meist nur gegen besondere Bezahlung die Erlaubnis, die Ortschaften zur Besorgung von Lebensmitteln oder zur Entnahme von Wasser betreten zu dürfen. Vergewaltigungen sind vorgekommen und tatsächlich haben verzweifelte Mütter ihre Säuglinge in den Euphrat geworfen, weil sie keine Möglichkeit mehr sahen, sie zu ernähren. Der deutsche Konsul ließ mehrmals durch seine deutschen Konsulatsangestellten Brot verteilen, und letztere sind in der Lage, über das Elend der Verjagten zu berichten.

Es steht einwandfrei fest, daß diese Armenier fast ohne Ausnahme in der Gegend von Mamachatun (Tertjan) von sogenannten Tschetes (Freiwilligen), Aschirets und ähnlichem Gesindel ermordet worden sind, und zwar unter Duldung der militärischen Begleitung, sogar mit deren Mithilfe. Der Wali gab diese Tatsachen - natürlich nur in beschränktem Umfange - dem deutschen Konsul zu, und letzterer hat über die Begebenheiten einen dem Gemetzel verwundet entkommenen alten Armenier eingehend vernommen. Eine größere Anzahl von Leichen wurde vom Konsulatsdiener Kriegsfreiwilligen Schlimme dort gesehen.

Anfangs Juni wurde mit der Ausweisung der Armenier aus der Stadt Erserum begonnen. Die Art und Weise, wie sie von den Regierungs- und Polizeibehörden und deren Organen durchgeführt wurde, läßt jegliche Organisation und Ordnung vermissen. Im Gegenteil ist sie ein Musterbeispiel für rücksichtslose, unmenschliche und gesetzwidrige Willkür, für tierische Roheit sämtlicher beteiligter Türken gegenüber der ihnen tief verhaßten und als vogelfrei angesehenen Bevölkerungsklasse. Hierüber liegt eine große Zahl von sicheren Beispielen vor. Die Regierung tat nicht das geringste, den Ausgewiesenen irgendwie behülflich zu sein, und da die Polizisten die Gesinnung ihrer Vorgesetzten kannten, so taten sie auch ihrerseits alles, was die Quälereien der Armenier vermehren konnte. Ausweisungen wurden verfügt und wieder aufgehoben, dann die ausgestellten Aufenthaltserlaubnisscheine von der Polizei nach wenigen Tagen wieder abverlangt und vernichtet und neue Ausweisungsbefehle erteilt; in vielen Fällen wurden letztere vom Abend zum Morgen gegeben. Einsprüche und Beschwerden wurden nicht beachtet und nicht selten mit Mißhandlungen beantwortet.

Die Regierung gab den Ausgewiesenen keinen Bestimmungsort an. Sie ließ zu, daß die Preise der Beförderungsmittel eine fast unerschwingliche Höhe erreichten, sie gab meist eine unzureichende Zahl Begleitmannschaften mit, die schlecht ausgebildet waren und ihre Pflicht, die Vertriebenen zu schützen, keinesfalls ernst nahmen, wie sich später oft herausstellte. Und doch war es allgemein bekannt, daß die Unsicherheit auf den Landstraßen einen hohen Grad erreicht hatte, was die Behörde aber nicht abhielt, die Armenier hinauszujagen. Sie sollten eben umkommen. In Trapezunt war es den Armeniern nach erhaltenem Ausweisungsbefehl sogar verboten worden, irgend etwas von ihrem Eigentum zu veräußern oder mitzunehmen. Der Diener des hiesigen Konsulats, deutscher Kriegsfreiwilliger Schlimme (Schlimme hatte eine Dienstreise im Auftrag des Konsulats über Baiburt, Ersindjan nach Trapezunt unternommen) hat selbst in Trapezunt gesehen, wie Polizeimannschaften den an der Polizeiwache vorüberziehenden ihre ärmlichen Bündel abnahmen.

Vorstehendes möge genügen, um einen wenn auch nur schwachen Begriff von der rohen Behandlung zu geben, der die Armenier ausgesetzt waren. Zahlreiche weitere Einzelheiten stehen zur Verfügung.

Soweit es bei dem Bestreben der Regierung, die Ereignisse zu verheimlichen oder abzuschwächen, übersehen werden kann, ist die Lage folgendermaßen:

Von dem ersten Trupp, der am 16. 6. auf dem direkten Weg nach Charput abging und der vorwiegend aus armenischen Notabeln bestand, die ziemlich viel Gepäck mitführten, sind alle Männer mit wenigen Ausnahmen umgebracht, was vom Wali für eine Anzahl von 13 Armeniern zugegeben wurde. Die Frauen scheinen mit den kleinsten Kindern in Charput angekommen zu sein, von den erwachsenen Mädchen ist nichts sicheres bekannt. Die übrigen Trupps wurden über Baipurt nach Ersindjan und weiter in Richtung Kemach (Euphrat-Tal) geleitet. Sie "sollen" im allgemeinen glücklich durch das Euphrattal durchgekommen sein, haben aber noch eine gefährliche Gegend auf dem Marsch nach Charput und in die Gegend von Urfa zu durchqueren.

Von den Armeniern von Trapezunt wurden die Männer abseits ins Gebirge geführt und unter Mithilfe von Militär abgeschlachtet, während die Frauen in bejammernswertem Zustande nach Ersindjan getrieben wurden. Was weiter mit ihnen geschah ist zurzeit nicht bekannt. In Trapezunt wurden Armenier aufs Meer hinausgefahren und dann über Bord geworfen. Der Bischof von Trapezunt wurde vor das Kriegsgericht in Erserum geladen und auf der Reise dahin samt seinen Kawassen erdrosselt. Ein armenischer Militärarzt wurde zwischen Trapezunt und Baiburt ermordet.

Die Armenier von Ersindjan wurden allesamt ins Kemach-(Euphrat) Tal getrieben, und dort abgeschlachtet. Es wird ziemlich glaubwürdig berichtet, daß die Leichname auf schon vorher bereit gehaltenen Wagen nach dem Euphrat geschafft und in den Fluß geworfen wurden. Der Bischof von Ersindjan hat seine Glaubensgenossen begleitet und wird ihr Los geteilt haben.

In Erserum befinden sich nur noch ganz wenige Armenier, nachdem die ursprünglich getroffene Anordnung, Frauen und Kinder ohne männlichen Schutz dürften in der Stadt bleiben, wieder aufgehoben und deren Vertreibung streng und rücksichtslos durchgeführt war. Selbst diejenigen, deren man für Heeres- und Verwaltungsbetrieb unbedingt bedurfte, Handwerker, Beschlagschmiede, Kraftwagenführer, Lazarettpersonal, Bank- und Regierungsbeamte, Militär-Ärzte wurden planlos verschickt.

Die Entfernung der Armenier aus dem Kriegsgebiet von Erserum war gesetzlich zulässig und wird mit militärischer Notwendigkeit begründet. In der Tat hatten sich die Armenier in verschiedenen Gegenden als sehr unzuverlässig erwiesen. Es kam mit russischer Unterstützung zu Aufständen und Gewalttätigkeiten gegen die muselmanische Bevölkerung z.B. am Wan-See, in Bitlis, in Musch. Gelegentlich wurden Telegraphendrähte durchgeschnitten und nicht wenige Fälle von Spionage kamen vor. Anderseits hatte sich bisher die armenische Bevölkerung in Erserum vollkommen ruhig verhalten. Ob sie bei etwaiger Annäherung der Russen an Erserum weiter ruhig geblieben wären, ist zur Zeit nicht mit Sicherheit festzustellen. Alle wehrfähigen Armenier waren bis auf einen verhältnismäßig geringen Bruchteil eingezogen. Ein besonderer Anlaß eine wirksame Erhebung zu befürchten lag demnach nicht vor. Trotzdem scheint die Regierung eine solche Furcht vor den Armeniern gehabt zu haben, die in keinem Verhältnis zu dem machtlosen Zustande stand, in dem sich zur Zeit hier die Armenier befanden. Wenn nun auch immer die Entscheidung über Entsendung dieses nicht ganz zuverlässigen Elementes allein Sache des Oberkommandos ist, so dürfte doch erwartet und verlangt werden, daß diese Maßnahme ohne Schaden für Leben und Eigentum der Ausgewiesenen, denen persönlich nicht die geringste Schuld nachzuweisen war, durchgeführt wurde. Hierdurch wird die Berechtigung und Verpflichtung, einzelnen Schuldigen den Prozeß zu machen, nicht berührt. Daß aber Hunderte und Tausende regelrecht ermordet wurden, daß die Behörden über jedes zurückgelassene Eigentum (Häuser, Läden, Waren, Hausrat) willkürlich verfügten - in der armenischen Kirche lagen Vorräte im Werte von etwa 150000 Ltq. - daß überhaupt die Entfernung in der unmenschlichsten Weise vor sich ging und Familien und Frauen ohne männlichen Schutz vertrieben wurden, daß endlich die zum mohammedanischen Glauben übergetretenen Armenier nicht mehr als verdächtig betrachtet und also in Ruhe gelassen wurden, gibt zu der Vermutung berechtigten Anlaß, daß militärische Gründe erst in zweiter Linie für die Vertreibung der Armenier in Betracht kamen, und daß es hauptsächlich darauf ankam, diese günstige Gelegenheit, wo von außen her Einspruch nicht zu erwarten war, zu benutzen, einen lang gehegten Plan die gründliche Schwächung wenn nicht Vernichtung der armenischen Bevölkerung zur Ausführung zu bringen. Hierzu boten militärische Gründe und die aufrührerischen Bestrebungen in verschiedenen Landesteilen willkommenen Vorwand.

Dabei scheinen die Behörden den Grundsatz als berechtigt anzuerkennen, an Unschuldigen Vergeltung zu üben für die Vergehen Schuldiger, deren man aber nicht habhaft werden kann. Für den Europäer erklärt sich dieser Grundsatz damit, daß tatsächlich der Türke Begriffe von Anstand und Moral hat, die sich mit den unsrigen keineswegs decken.

Bei der Durchführung der Ausweisungsmaßnahmen berief sich der Wali einmal auf die Befehle des Oberkommandierenden, ein anderesmal auf Befehle von Konstantinopel. Umgekehrt drängte der Oberkommandierende dauernd auf rücksichtslose Beschleunigung der Austreibung und gab nicht selten Befehle, für deren Ausführung er dem Wali die Verantwortung zuschob, ohne ihm die Mittel zur Ausführung geben zu können oder zu wollen. Der Oberkommandierende mußte von der Ermordung der ersten Armenier Kenntnis haben, auch von dem Verhalten der begleitenden Gendarmen; er kannte die Unsicherheit der Straßen, tat nichts zur Beseitigung dieses Übelstandes und befahl trotzdem die Vertreibung der Armenier auf eben diese Straßen. Dieses Verhalten entspricht allerdings seiner Äußerung zum Konsul, daß es nach dem Kriege eine Armenierfrage nicht mehr geben werde.

Nach allem vorgefallenen kann folgendes als sicher angenommen werden:

Die Austreibung und Vernichtung der Armenier war vom jungtürkischen Komitee in Konstantinopel beschlossen, wohl organisiert und mit Hilfe von Angehörigen des Heeres und von Freiwilligenbanden durchgeführt. Hierzu befanden sich Mitglieder des Komitees hier an Ort und Stelle:

Hilmi Bey, Schakir Bey, der Abgeordnete für Erserum Seyfoulla Bey; außerdem hier im Amt: der Wali Tachsin Bey, der Polizeidirektor Chouloussi Bey und endlich, der in der Ausführung der Maßnahmen nebst dem Polizeidirektor sich am rohesten erwiesen hat, Mahmud Kiamil Pascha.


Stange Oberstleutnant.

[Notiz Liman von Sanders 9. 9.]


Dem Kaiserlichen Militärattaché Herrn Oberst von Lossow Hochwohlgeboren.



Copyright © 1995-2024 Wolfgang & Sigrid Gust (Ed.): www.armenocide.net A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. All rights reserved