1915-10-07-DE-004
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 97/Bl. 85-86
Botschaftsjournal: 10-12/1915/8308
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Pfarrer der Deutschen Evangelischen Gemeinde in Eski-Chehir (Strahl) an die Botschaft Konstantinopel.

Schreiben



Auf erneute Intervention von Pastor Strahl zu Gunsten der protestantischen Armenier [Dr gesamte Text ist nicht zu entziffern] antwortete die Botschaft:

Pera, den 7. Oktober 1915.

Zu meinem lebhaften Bedauern wird sich vorläufig für die verschickten protestantischen Armenier Nichts weiter tun lassen, da die Pforte es prinzipiell ablehnt ihnen die Rückkehr in ihre Heimat oder den Verbleib an den Orten wo sie während der Deportationen vorübergehend sich aufhalten, zu gestatten. In einzelnen Fällen dürften die Ortsbehörden eher in der Lage sein Ausnahmen zuzulassen, sie sind indes an die strickten Befehle der Pforte gebunden, und es liegen, wie bereits angedeutet, keine Anzeichen dafür vor, daß diese Befehle in absehbarer Zeit gemildert werden.

[Neurath]



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