1915-11-27-DE-004
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 98/Bl. 14-15
Botschaftsjournal: 10-12/1915/10441
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Telegramm-Abgang: 11/27/1915 01:30 PM
Telegramm-Ankunft: 11/27/1915 05:50 PM
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Konsul in Adana (Büge) an die Botschaft Konstantinopel

Telegraphischer Bericht



No. 41 v. 27.11.

Erbitte Instruktion ob im jetzt bulgarischen Dèmotica geborene und bis zur Ausweisung in Adrianopel ansässig gewesene Armenier nunmehr bulgarischen Schutz genießen und welche Großmacht den Schutz bulgarischer Interessen im Innern der Türkei ausübt.


[Buege]
[Antwort Botschaft 29.11.]

Auf Tel. Nr. 41.

Armenier, welche im Augenblick der Gebietsabtretung auf serbisch gebliebenem Staatsgebiet domiziliert waren, können nach diesseitiger Ansicht keinen Anspruch auf bulgarischen Schutz erheben. Sollten jedoch in Frage kommende Armenier in der jetzt bulgarischen Vorstadt Adrianopels Karagatsch ansässig gewesen sein, so ist bulgarische Verwendung behufs Rückkehr in die Heimat unter Umständen möglich. Bulgarien hat bisher an Orten, wo es keine eignen Konsulate unterhält, keine Vorkehrungen wegen Schutzerteilung getroffen.


[Notiz Weber]

Auf Grund einer Besprechung der Frage auf der bulgarischen Gesandtschaft (H. Petrov)



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