1917-05-18-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14096
Zentraljournal: 1917-A-17182
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 05/26/1917 p.m.
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Johannes Lepsius an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Privatschreiben



z.Zt. Haag, 18. Mai 1917.
Laan Copes van Cattenburgh 99.

Euer Exzellenz

haben im November 1915 auf die Eingabe von 50 Vertretern der Evangelischen Kirche, der theologischen Wissenschaft und der Mission, die ihren Sorgen über das Schicksal der Hunderttausende von deportierten Frauen und Kindern des armenischen und syrischen Volkes in der Türkei Ausdruck gaben, die Antwort erteilt, dass Euer Exzellenz alles tun werden, was in Ihrer Macht steht, um den vorgetragenen Sorgen und Wünschen Rechnung zu tragen. In Uebereinstimmung mit dem Auswärtigen Amte wurde die Veröffentlichung dieser Erklärung von der Zusicherung begleitet, dass ”die deutschen Christen sich darauf verlassen dürften, dass auch fernerhin alles seitens der Deutschen Regierung geschieht, was diesem Zweck dienen kann, und dass ihre humanitären Bestrebungen zur Linderung bestehender Not nachdrückliche Unterstützung finden werden.”

Die Erklärung Euer Exzellenz und die Zusicherung des Auswärtigen Amtes veranlassen mich, eine Anfrage und eine Bitte, die beide das Schicksal der Deportierten betreffen, Euer Exzellenz zu unterbreiten.

1. Das Notstandswerk unter den Hunderttausenden von Frauen, Kindern und Greisen, die an den Rändern der mesopotamischen Wüste dem Hungertode preisgegeben sind, ist bisher in Verbindung mit den deutschen Konsulaten in der Hauptsache durch amerikanische Konsuln und Missionare, die über sehr bedeutende Mittel aus Amerika verfügen, betrieben worden. Da die Amerikaner die Türkei verlassen müssen, sind grosse Massen von Notleidenden, die bisher durch amerikanische Hilfe am Leben erhalten wurden, dem Untergang preisgegeben.

Von Exc. Nubar Pascha, dem Chef der Delegation des armenischen Katholikos, der zur Zeit in Paris lebt, wurde an mich die Bitte gerichtet, bei der Reichsregierung anzufragen, ob sie es übernehmen würde, Gelder, die in Amerika für die notleidenden Witwen und Waisen der christlichen Nationen in der Türkei gesammelt werden, an die deutschen Konsulate, bzw. an die im türkischen Inland bestehenden Hilfsorganisationen zu übermitteln.

2. Durch die Bekanntmachung über Wohlfahrtspflege während des Krieges vom 15. Februar 1917, veröffentlicht am 16. März 1917, wurde ich veranlasst, für das seit Juli vorigen Jahres von mir ins Leben gerufene Liebeswerk zu Gunsten der Waisenkinder der Deportierten und die dafür erfolgenden Sammlungen die Genehmigung vom Minister des Inneren zu erbitten. (Gesuch vom 28. März 1917) Die Genehmigung wurde ohne Angaben von Gründen versagt. Im Hinblick auf die Erklärung Eurer Excellenz und die Zusicherungen des Auswärtigen Amtes, die mich veranlassten, mit Hilfe meiner Freunde und der mit mir verbundenen Missionskreise dies Liebeswerk zu unternehmen, bitte ich Euer Excellenz, die Genehmigung meiner Sammlung veranlassen zu wollen. Die Zahl der Waisenkinder, für die ich in Mesopotamien durch meine Mitarbeiter zu sorgen habe, beträgt zur Zeit 2300. Sie wächst von Woche zu Woche.

Obwohl meine Bitte zunächst nur durch Gründe der Menschlichkeit veranlasst wird, möchte ich nicht unterlassen darauf aufmerksam zu machen, dass durch Verhinderung meines Hilfswerkes auch politische Interessen des Reiches berührt werden.

Ich habe mein Hilfswerk in Mesopotamien in Verbindung mit Freunden aus der deutschen und französischen Schweiz ins Leben gerufen. Wird die Fortführung meiner Sammlung in Deutschland verboten, so lässt sich wegen der bestehenden Cooperation nicht verhindern, dass das Verbot in der Schweiz bekannt wird. Ich habe Grund zu fürchten, dass infolgedessen die alte Beschuldigung des Auslandes, die deutsche Reichsregierung sei an dem Untergang christlicher Völker in der Türkei mitschuldig, aufs neue aufleben wird. Ich habe den Einfluss, den ich in den interessierten Kreisen des Auslandes besitze, mit Erfolg dazu benützt, die Reichsregierung und ihre Vertreter in der Türkei gegen die Anklage der Mitschuld an den Massacres und der systematischen Aushungerung der armenischen Bevölkerung zu verteidigen. Sowohl bei meinen schweizer Freunden, als auch in meinen Korrespondenzen mit Lord Bryce, mit dem philarmenischen Komitee in London (dem Männer wie Ponsonby, Morel, Buxton, Williams angehören), sowie mit Nubar Pascha habe ich, zugleich mit der Widerlegung der ungerechten Beschuldigungen, die Tatsache, dass meine Sammlung in Deutschland ungehindert vor sich gehen konnte, als Beweis dafür angeführt, dass es Eurer Excellenz und dem Auswärtigen Amt mit der Erklärung vom November 1915, die im Auslande skeptisch beurteilt wurde, voller Ernst gewesen sei. Auch die obige Anfrage beweist, dass man jetzt in diesen Kreisen der Reichsregierung Vertrauen entgegenbringt. Die moralische Rückendeckung der Reichsregierung, die ich mir zur Pflicht gemacht habe, würde unwirksam gemacht werden, wenn meine Sammlungen von Reichs wegen verboten und mein Liebeswerk für die Waisenkinder der Deportierten lahm gelegt würde. Die Anklagen, die bereits verstummt sind, würden aufs neue in verschärftem Maasse erhoben werden.

Mein vertraulicher ”Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei” ist ohne mein Wissen in Genf ins Französische übersetzt und gedruckt worden. Ich habe gleichwohl die Publikation verhindern können, mit der Berufung darauf, dass ein Missbrauch meines Berichtes zu politischen Zwecken meine Hilfstätigkeit unter den Notleidenden in der Türkei schädigen, ja vielleicht unmöglich machen würde. Auch aus England wurde bei mir angefragt, ob ich eine englische Ausgabe der französischen Uebersetzung gestatten würde. Ich habe mit Erfolg den gleichen Grund dagegen geltend gemacht. Fällt die Rücksicht auf mein Hilfswerk fort, so kann ich nicht sicher sein, ob die französischen und englischen Armenierfreunde meinen Einspruch gegen die Publikation noch berücksichtigen werden.

Meines Erachtens wird bei den Friedensverhandlungen das Schicksal der christlichen Völker in der Türkei, die schwerer gelitten haben, als irgendeine der kriegführenden Nationen, eine nicht unwesentliche Rolle spielen. Da meine Stimme bei den interessierten Kreisen der Entente und bei den russischen Armeniern gehört wird, würde ich es im Interesse des Reiches bedauern, wenn die Reichsregierung durch ein Verbot meiner Hilfsarbeit mir das Vertrauen dieser Kreise entziehen und sich mit einer unnötigen Verantwortung für das tragische Schicksal der Deportierten belasten würde. Die Sympathie der russischen Armenier, die bei der gegenwärtigen Umwälzung im Kaukasus die entscheidende Rolle spielen, für ihre Leidensgenossen in der Türkei würde durch eine Stellungnahme der Reichsregierung gegen das Liebeswerk unter den Deportierten empfindlich berührt und die Stimmung der christlichen Völker des Orients auch nach dem Kriege in ungünstiger Weise beeinflusst werden. Eine wohlwollende Untersützung der Forderungen der Menschlichkeit durch die Reichsregierung ist nach meiner Ueberzeugung das beste Mittel, um die Verleumdung ihrer Mitschuld an der Vernichtung der christlichen Völker in der Türkei zu widerlegen.

Aus diesen Gründen bitte ich Euer Excellenz die Genehmigung meiner Sammlungen für das Liebeswerk unter den Deportierten durch das Ministerium des Inneren veranlassen zu wollen.

Euer Excellenz ergebenster


Dr. Johannes Lepsius

[Johannes Lepsius an den Gesandten Rosen in Den Haag: Euer Exzellenz bitte ich beiliegendes Schreiben an den Herrn Reichskanzler durch den Kurier übermitteln zu lassen. Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst, Dr. Johannes Lepsius. Von Rosen am 22. 7.1917 Seiner Exzellenz dem Reichskanzler gehorsamst vorgelegt]

[Aufzeichnung Auswärtiges Amt 4.6.]


Der Staatskommissar für Kriegswohlfahrtspflege, Min. Dir. v. Jarotzki im Min. d. Innern, mit dem die Angelegenheit weisungsgemäss besprochen wurde, teilte mit, dass er den Antrag Lepsius s.Zt. ohne erst das AA. zu fragen abgelehnt habe, da er annahm, dass ein öffentlicher Aufruf zu Gunsten der Armenier mit Rücksicht auf unser Bündnisverhältnis zur Türkei unerwünscht sei. Er sei jedoch in der Lage, die Genehmigung des Hilfswerkes mit der Einschränkung zu erteilen, dass der Aufruf, dessen Wortlauf vom AA. gebilligt sei, nur unter geschlossenem Umschlag verschickt, nicht aber öffentlich in Zeitungen pp. verbreitet werden darf. Er stellt anheim, Dr. L. zu veranlassen, einen neuen Antrag durch das AA. einzureichen, und bittet in dem Begleitschreiben des AA.‘s kurz die Gründe auszuführen, die für Genehmigung des Antrags mit der erwähnten Einschränkung sprechen. Auch wäre hinzuzufügen, ob der beizufügende Wortlauf des Werbebriefs vom AA. genehmigt ist.


[Notiz Tiedemann 5.6.]

Dr. Rohrbach wäre von der Eingabe Lepsius Mitteilung zu machen und anheimzustellen, einen neuen Antrag für Lepsius hier einzureichen.

[Notiz Göppert 11.6.]

Mit Dr. Rohrbach ... im Sinne obiger Aufzeichnung besprochen. Er wird H. Lepsius benachrichtigen und ein Gesuch wegen Genehmigung der Sammlung einreichen.



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