1918-06-23-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 102
Botschaftsjournal: 10-12/1918/II 4061
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Das Auswärtige Amt (Rosenberg) an den Botschafter in Konstantinopel (Bernstorff)

Erlaß


Berlin, den 23. Juni 1918

Nr. 504

Dem Kaiserlichen Herrn Botschafter Pera zur gefälligen Kenntnis ergebenst übersandt


Im Auftrage
Rosenberg
Anlage

Abschrift

Frankfurt a.M., den 14. Juni 18.

Deutscher Hülfsbund für christlichen Liebeswerk im Orient E.V.

Aus Marasch wurde mir folgendes geschrieben, was sicher auch für Sie von Interesse sein dürfte.

„In der Stadt ist es jetzt wieder ruhig. Es sind sogar mehrere Männer wieder zurückgeschickt worden. Die Regierung scheint wirklich die Ausweisungen nicht mehr zu wünschen. Unser neuer Regierungspräsident soll auch sehr tüchtig und energisch sein. Diese letzte Ausweisungsmaßregel scheint aber im ganzen Lande gewesen zu sein. Vielleicht waren uns unbekannte Vorgänge im Osten daran schuld. Wir hörten davon auch aus Mesereh u. Harunije.“

Aus diesen wenigen Zeilen ist zu schließen, daß aufs neue Ausweisungen von Armeniern seitens der türkischen Behörde stattgefunden haben. Inwieweit die türkische Zentralregierung gewillt und im Stande ist, dem Überrest des armenischen Volkes menschliche Lebensbedingungen zu gewähren, wird die Zukunft zeigen.


gez. F. Schuchardt
An das Auswärtige Amt. Berlin



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