1915-10-21-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14088
Zentraljournal: 1915-A-30420
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Telegramm-Abgang: 10/21/1915 01:25 PM
Telegramm-Ankunft: 10/21/1915 06:48 PM
Praesentatsdatum: 10/21/1915 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 2424
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim) an das Auswärtige Amt

Telegraphischer Bericht



Nr. 2424

Pera, den 21. Oktober 1915

Im Anschluß an Telegramm Nr. 2399.1

Halil Bey hat in längerer Besprechung zunächst den Wunsch geäussert, das türkische Dementi abzuwarten, mit dessen Ausarbeitung man bereits begonnen habe und das spätestens in 14 Ta-gen veröffentlicht werde; falls jedoch die Kaiserliche Regierung schon jetzt das Wort ergreifen wolle, bitte er dringend von jeder Erwähnung unserer wiederholten Vorstellungen und Verwendungen abzusehen. Er befürchte, dass die öffentliche Meinung in der Türkei die hinsichtlich der fremden Intervention in innerpolitischen Fragen äusserst empfindlich und misstrauisch geworden sei, durch das Bekanntwerden dieser Tatsachen zu unseren Ungunsten beeinflusst werden und ein solcher Umschlag die Pläne der Regierung bezüglich Reorganisierung der Verwaltung mit deutschen Hilfskräften ernstlich gefährden könne.
M.E. verdienen Halil Beys Ausführungen, die durch sonstige Beobachtungen bestätigt werden, ernstliche Erwägung. Im übrigen hatte er gegen den ihm vorgetragenen Inhalt des diesseitigen Entwurfs keine Einwendungen.

Dieser Entwurf lautet nach Ausschaltung der beanstandeten Stelle und entsprechender Abkürzung wie folgt:

“Nach Ausbruch des Krieges mit den Ententemächten setzte unter der armenischen Bevölkerung der Türkei eine weiterverzweigte Bewegung ein, die in der Hoffnung auf das Gelingen der feindlichen Invasion einen bewaffneten Aufstand gegen die Regierung vorbereitete. Diese Bewegung, die namentlich von russischer Seite geschürt worden war, führte u.a. zu den bekannten Ereignissen von Wan, das von armenischen Insurgenten mit Hülfe russischer Truppen gestürmt wurde; ebenso lehnte sich die Bevölkerung von Zeitun auf und an anderen Orten wurden Lager von Waffen und Sprengstoffen gefunden, die zu gleichem Zweck angesammelt waren. Die türkische Regierung war im Interesse der Landesverteidigung zu schleunigem und energischem Eingreifen gegen die Armenier gezwungen und beschloss deren Umsiedlung nach Gegenden, wo sie der Regierung nicht mehr gefährlich werden konnten.

Die deutsche Regierung hat, obwohl mit der Türkei befreundet und verbündet, auf diesen Entschluss den die Pforte aus eigenster Initiative und ohne ihren Rat oder ihre Zustimmung einzuholen gefasst hat, keinerlei Einfluss geübt. Dies war von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil die jungtürkischen Machthaber es sich zum obersten Grundsatz gemachten haben, jede Einmischung des Auslandes in die innerpolitischen Angelegenheiten des Reichs auszuschalten, sodass die Intervention der befreundeten Mächte sich auf solche Schritte beschränkte, die den internationalen Gepflogenheiten des diplomatischen Verkehrs entsprechen. Die K. Botschaft in Constantinopel und die Konsularvertreter Deutschlands in der Türkei haben ihr Verhalten in der armenischen Frage hiernach eingerichtet und die gegenteiligen Behauptungen sind, wie bereits früher festgestellt, falsch.

Wir sind überzeugt, dass die türkische Regierung mit uns die Umstände beklagt, die sie in die Notwendigkeit versetzt haben, gegen die Armenier vorzugehen, und dass sie die Ausschreitungen missbilligt die bei der Umsiedlung der Armenier vorgekommen sind. Auf keinen Fall können die deutsche Regierung oder ihre Vertreter für diese Vorfälle verantwortlich gemacht werden.”

Im Anschluss an Telegramm Nr. 2359.

Amerikanischer Konsul Aleppo hatte auf diesseits veranlasstes Ersuchen des ... (Gruppe unverständlich) um berichtigende Erklärung geantwortet, dass er die Frage seinem Botschafter vortragen müsse. Letzterer gibt an bisher noch keine Meldung seines Konsuls in Aleppo zu haben. Er erklärte sich jedoch bereit an das State Departement etwa in folgendem Sinne zu telegraphieren: Der deutsche Botschafter habe ihn ersucht zur Entkräftung der im englischen Oberhaus vorgebrachten, angeblich durch amerikanische Zeugen bewiesenen Anschuldigungen gegen deutsche Konsuln, speziell gegen Konsul Rössler, ein Dementi zu erlassen. Er habe dies abgelehnt, müsse jedoch bestätigen, dass ihm bekannt sei, dass gerade Rössler stets sich der Armenier angenommen habe. Ausserdem wisse er, dass die deutsche Botschaft wiederholt schriftlich und mündlich bei der türkischen Regierung gegen die bei den Armenier-Austrei-bun-gen vorgekommenen Ausschreitungen protestiert habe.

Er müsse es Lansing anheimstellen, evtl. von Washington aus eine Erklärung in diesem Sinne abzugeben.


[Wangenheim]

1 A30243.



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