1917-02-14-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R14095
Zentraljournal: 1917-A-06063
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 02/21/1917 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: U II Nr. 80.1 II. U I K
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten an den Staatssekretär des Auswärtigen Amts (Zimmermann)

Schreiben



U II Nr. 80.1 II. U I K
Berlin W 8, den 14. Februar 1917.

Auf das gefällige Schreiben vom 3. Januar d. Js. - A Nr. 15667/J.Nr. 49b1-, betreffend die vom Geschäftsleitenden Ausschuß des Schweizerischen Hilfswerks 1915 für Armenien herausgegebene Schrift "Material zur Beurteilung des Schicksals der Armenier im Jahre 1915/16."

3 Anlagen.


Ew. Exzellenz beehre ich mich die Niederschrift über die Vernehmung des Wissenschaftlichen Hilfslehrers Dr. Martin Niepage in Droyßig zur geneigten Kenntnisnahme zu übersenden. Ich nehme hiernach an, das die Veröffentlichung der Schrift ohne Wissen des Dr. Niepage geschehen ist. Der in der Verhandlung genannte Dr. Lepsius dürfte als Vorsitzender der Deutschen Orient-Mission im Auswärtigen Amt bekannt sein; wegen etwaiger Feststellung einer Beteiligung des Dr. Lepsius an der Veröffentlichung der Schrift glaube ich das Weitere ergebenst anheimstellen zu sollen.

[Unterschrift]


Anlage

II


Abschrift zu TGB. No. VII.1417.

Anwesend: Regierungs-Assessor Dr. Israel als Verhandlungsleiter, Polizeisekretär Brandt als Protokollführer.

Dem Königlichen Provinzialschulkollegium vorgelegt:

Niepage machte bei der Vernehmung den Eindruck eines äußerst sensiblen Menschen, der offenbar den Eindrücken nicht gewachsen war, welche ihm das Schicksal der nach Aleppo deportierten Armenier darbot. Ein nur kurzes Eingehen auf von ihm selbst beobachtete Leiden genügte, um ihm die Tränen in die Augen zu treiben. Er scheint ein Idealist zu sein, dem augenscheinlich der Blick für das Reale fehlt und der alles, was er für wünschenswert und notwendig hält, auch für erreichbar ansieht. Im übrigen fehlt es ihm wohl nicht an der Einsicht, daß er die ganze Angelegenheit so unglücklich wie möglich betrieben. Nur hält er sich selbst nicht für den Allein- und Hauptschuldigen, meinte vielmehr, er habe längst eingesehen, daß Lepsius sein “böser Engel” gewesen sei.


gez. Dr. Israel 24/1.17.

Verhandelt Zeitz, den 23. Januar 1917.


Vorgeladen erscheint der wissenschaftliche Hilfslehrer Dr. Martin Niepage aus Droyßig und erklärt auf Befragen folgendes:

Die Druckschrift “Ein Wort an die berufenen Vertreter des Deutschen Volkes” habe ich nach meiner endgültigen Rückkehr aus Aleppo, die wohl im Juni 1916 erfolgte, im Herbst 1916 durch Vermittelung des Missionsdirektors Dr. theol. Lepsius, der wie mir durch ihn bekannt wurde, zuvor über dasselbe Thema geschrieben und seine Schrift in 20000 Exemplaren in ganz Deutschland vertrieben hatte, bei der Druckerei des Reichsboten in 1000 Exemplaren drucken lassen. Ich muß mich berichtigen: Ich bestellte zunächst 500 Exemplare; Dr. Lepsius schrieb mir darauf eines Tages, er habe die Auflage auf 1000 erhöhen lassen, um sie in weiteren Missionskreisen zu vertreiben und hoffe mich, damit einverstanden. Ich erklärte mein Einverständnis, bekümmerte mich aber nicht darum und weiß auch heute noch nicht, in welcher Weise Dr. Lepsius meine Druckschrift diesen Missionskreisen zugänglich gemacht hat.

Ich selbst sandte die entsprechende Anzahl Exemplare vielleicht nach Beginn der Session im Herbst 1916, genau weiß ich den Zeitpunkt nicht mehr, an die Mitglieder sämtlicher Parteien des Reichstages. Von einigen erhielt ich die Mitteilung, daß sie die von mir behandelte Frage in noch ernsterer Weise, als bisher geschehen, in den Kommissionssitzungen zur Sprache bringen würden. Andere baten mich, weitere Exemplare an hochgestellte Persönlichkeiten zu senden. Ich habe darauf die Schrift an vielleicht 20 Herren, mehr werden es nicht sein, versandt, z.B. an den früheren Reichskanzler v. Bülow, dem Kardinal-Erzbischof v. Hartmann und Herrn v. Stumm, auch an den Kapitän z.S. Lans.

Als bald darauf in mehreren Zeitungen Artikel erschienen, die sich über die armenischen Gräuel in unwahrer Darstellung ausließen, schickte ich meine Druckschrift unter Hinweis auf solche Artikel an den Verleger der Magdeburgischen Zeitung, Dr. Faber, und bat ihn, wenn es auch vielleicht nicht angezeigt erscheine, den Tatbestand im Sinne meiner Schilderung in der deutschen Presse jetzt zu veröffentlichen, so doch darauf hinzuwirken, daß derartige unwahre Artikel, wie die, welche mich zu meinem Schreiben veranlaßten, in Zukunft unterblieben. Dr. Faber bat mich darauf um Ueberlassung von weiteren 10 Exemplaren, die er im Presseverein oder einer ähnlichen Organisation vertreiben wolle. Da inzwischen die Beschlagnahme der Schrift erfolgt war, mußte ich ihm antworten, daß ich seine Bitte nicht erfüllen könne.

Außerdem habe ich einige Exemplare an Verwandte von mir gegeben. Auf besondere Aufforderungen, von denen auch zwei aus dem Felde kamen, ihnen auch Exemplare zu überlassen, konnte ich infolge der Beschlagnahme nicht mehr eingehen.

Die Druckschrift “Material zur Beurteilung des Schicksals der Armenier im Jahre 1915/16” kommt mir heute zum ersten Male zu Gesicht. Mit meinem Wissen oder gar auf meine Veranlassung ist die Veröffentlichung in der Schweiz nicht erfolgt. Ich muß allerdings zugeben, daß ich mir erklären kann, wie die Veröffentlichung hat erfolgen können, da ich ja den Vertrieb der zweiten 500 Exemplare Herrn Dr. Lepsius frei überlassen hatte. Ich glaubte dies tun zu können, da ich


Ich habe nicht damit gerechnet, daß meine Schrift in das Ausland gelangen würde, kann aber nicht bestreiten, daß ich die Möglichkeit dazu selbst geschaffen habe, dadurch, daß ich Dr. Lepsius freie Hand ließ. Wenn ich jedoch beim Vertrieb meiner Schrift, diese Möglichkeit ins Auge gefaßt hätte, so würde ich wohl folgendes erwogen haben: Die Wahrheit über die Armenier-Gräuel ist in den Kreisen der Entente bekannt, wie ich selbst aus einer englischen Zeitung, die ich im Herbst 1915 in Aleppo las, weiß. Die Kenntnis meiner Druckschrift hätte das Material der Entente nur um weniges bereichert. Die Bekanntgabe meines Materials hätte also wenig Schaden anrichten können. Ich bin auch davon überzeugt, daß der spezielle Gedanke meiner Schrift, Deutschland müsse eingreifen und wenn es dies nicht tue, trotzdem es dazu in der Lage sei, so mache es sich mitschuldig an den Armenier-Gräueln, keinen Schaden für Deutschland stiften kann, der nicht auch ohne meine Schrift eingetreten wäre; denn ich wenigstens bin mir darüber klar, daß die Entente schon vor meiner Schrift wußte, wie weitere Bevölkerungskreise der Türkei Deutschland die Verantwortung für das Vorgehen gegen die Armenier zuschieben, und daß die Entente hieraus Kapital schlägt und schlagen wird. Der Gedanke, daß ich der Entente mit meiner Schrift die Angriffe gegen Deutschland zum mindesten erleichtere, ist mir nicht gekommen.

Natürlich bedauere ich den Schaden, den ich wider Willen meinem Vaterlande durch die Art der Veröffentlichung meiner Schrift zugefügt habe. Wenn ich heute noch einmal darüber zu entscheiden hätte, wie ich in diesem Falle vorgehen solle, so würde ich mich selbstverständlich darauf beschränken, meine Schrift nur an die Reichstagsabgeordneten zu senden. Dies würde ich allerdings auch heute noch für richtig halten und zwar weil ich der Ueberzeugung bin, daß auf andere Weise der einzig von mir erstrebte Erfolg, das Leben der bedrohten Armenier zu retten, speziell das der Frauen und Kinder, nicht erreicht werden kann. Diese Ueberzeugung stützt sich darauf, daß ich auf meine zwei Berichte - den einen an die Botschaft in Konstantinopel, den anderen an den Herrn Reichskanzler - nur eine Antwort und zwar von dem Letzteren erhalten habe, dahingehend, daß alles Mögliche geschehe, um Deportationen zu verhindern oder Deportierte zurückzuholen, und daß der Konsul in Aleppo nicht in der Lage war, die erforderlichen Geldmittel auch nur für die Ernährung der 800 Armenier bereit zu stellen, welche in der unmittelbaren Nähe unserer deutschen Schule in Aleppo am Verhungern waren.

Die Schilderungen in meiner Schrift beruhen nicht alle auf eigenen Wahrnehmungen. An der Glaubwürdigkeit und Unbefangenheit meiner Gewährsmänner zu zweifeln, hatte ich keinen Anlaß, da deren Bekundungen ja nur zu gut zu dem paßten, was ich mit eigenen Augen gesehen hatte. Natürlich ist aber die Seite 7 wiedergegene Aeußerung des Deutschen Konsuls in Mossul, er habe auf manchen Strecken des Weges so viel abgehackte Kinderhände liegen gesehen, daß man die Strecke hätte damit pflastern können, eine krasse Uebertreibung, die ich als solche nur deshalb nicht kenntlich gemacht habe, weil mir Dr. Lepsius sagte, sie werde als solche von jedem Verständigen dafür gehalten. Ebenso kann ich natürlich keine Gewähr dafür übernehmen, daß die von meinen Gewährsmännern schätzungsweise angegebenen Zahlen der Getöteten auch nur annähernd richtig sind.

Den rot angestrichenen Satz auf Seite 8 meiner Schrift, will ich dahin aufgefaßt wissen, - er kann auch m.E. nicht anders verstanden werden - daß der Orient auch in späterer Zeit Deutschland, als dem Bundesgenossen der Türkei, die Verantwortung für die armenischen Greuel mit zuschieben wird.

Wenn das Auswärtige Amt meine Darstellungen als kraß und einseitig bezeichnet, so erkenne ich an, daß dieses Urteil im gewissen Sinne richtig ist. Die schlechten, auch mir bekannten Eigenschaften der Armenier besonders darzulegen oder etwa auf andere Weise eine Erklärung für die Maßnahmen der türkischen Regierung zu geben, hielt ich insbesondere nach Besprechung mit Dr. Lepsius nicht für erforderlich, da ich erfahren hatte, daß hierüber an den betr. Stellen durch die Berichte der Konsulate und der Botschaft bereits genügend Material vorläge, und meine Schrift, die, wie ich hier nochmals betone: meinen ursprünglichen Gedanken nach nur den Reichstagsabgeordneten zugehen sollte, nicht den Zweck verfolgte, eine objektive Darstellung der gesamten armenischen Frage zu geben, sondern als Tendenzschrift (im guten Sinne des Wortes) den Reichstag bestimmen sollte, energischer an die Sache heranzugehen.

Ob Dr. Lepsius sich, bevor er die ihm überlassenen 500 Exemplare meiner Schrift in Missionskreisen verbreitete, mit dem Auswärtigen Amte ins Benehmen setzte oder warum er dies - anders als bei der Veröffentlichung seiner eigenen Schrift - unterlassen hat, weiß ich nicht.

Dem Erschienenen wurde die in dem Erlaß des Herrn Unterrichtsministers vom 17. Januar - U II No. 80.I - befohlene mündliche und vertrauliche Mitteilung gemacht.

v. g. u. gez. Dr. Martin Niepage
g. w. o. gez. Dr. Israel. Brandt.


[Notiz von Rosenberg 6.3.]

Die Angaben üb. die Beteiligung des H. Dr. Lepsius sind wahrscheinlich zutreffend. Leps. ist Fanatiker, jede Einwirkung auf ihn ist von vornherein aussichtslos.

A[mt] legt auf weitere Verfolgung der Angelegenheit keinen Wert, bittet aber um Überlassung oder Abschrift des Eing. u. seiner Anlage.


[Notiz von Radowitz 6.3.]

Der Eingang u. seine Anlage ist nach Zurückbehaltung einer Abschrift des Eingangs an A[mt] abzugeben.
1 Vorgänge A.N. 15667 und A.N. 1861 liegen bei.



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