1916-10-20-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14094
Zentraljournal: 1916-A-28792
Botschaftsjournal: 10-12/1916/II 8030
Erste Internetveröffentlichung: 2000 März
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 10/24/1916 p.m.
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Die Botschaft in Konstantinopel (Göppert) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht



Inhalt: Fürsorge der Türkischen Regierung für die ausgewiesenen Armenier.
Pera, den 20. Oktober 1916

Der türkische Reichsanzeiger (Takvimi-Vakaji) veröffentlicht in seiner Ausgabe vom 1.14. d.M. ein provisorisches Gesetz, durch das den ausgesiedelten Personen in den ihnen angewiesenen Ortschaften zum Zweck ihrer Unterkunft und Niederlassung und um ihnen die Mittel zum Unterhalt zu gewähren Wohnplätze und Ländereien aus der Kategorie der vakanten Evkaf- und Miri-Ländereien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Ministerien des Innern und der frommen Stiftungen sowie das Justiz- und Finanzministerium sind mit der Ausführung dieses Gesetzes betraut, das vom 22 Elul 1332 (5. Oktober d.J.) datiert und mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft tritt.

Das Gesetz steht in auffälligem Widerspruch mit den hier vorliegenden Berichten über die Behandlung, der die nach Mesopotamien geschafften Armenier in letzter Zeit ausgesetzt sind, namentlich mit dem auch Euerer Exzellenz eingereichten Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Aleppo vom 20. v.M. Nr. 2669.1


In Vertretung
Göppert

1A 28162.



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