1917-03-09-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14095; BoKon/174
Zentraljournal: 1917-A-07811
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 03/08/1917 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: No 235
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt (Stumm) an den Botschafter in außerordentlicher Mission in Konstantinopel (Kühlmann)

Telegraphischer Erlaß



No 235

Berlin, den 9. März 1917

Vertraulich. Die in der Schweiz und im sonstigen Ausland lebenden Armenier haben ihre beträchtlichen Hilfsgelder für die deportierten Stammesgenossen bisher hauptsächlich über Amerika geleitet. Da dieser Weg unsicher geworden, haben sie die deutsch-armenische Gesellschaft gebeten künftig die Ueberweisung und Verteilung zu übernehmen. Pastor Stier von der Universität Marburg stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft möchte zu diesem Zweck nach Constantinopel und Syrien reisen und den Hilfsdienst dort unter der Hand organisieren. Da er früher türkische Sprachstudien in der Türkei getrieben hat könnte als Zweck seiner Reise Fortsetzung dieser Studien vorgeschützt werden. Um unauffällig in die Nähe des Deportationsgebiets (nördliche Zone) zu gelangen ist er auch bereit irgend eine geeignete Stellung in Aleppo anzunehmen. Bitte Drahtäusserung ev. mit Konsul Aleppo ob und in welcher Form Reise Stiers möglich und aussichtsreich. Vielleicht kommt Talaats Schwenkung in der Nationalitätenpolitik dem Plan zu gute. Eventuell erbitte Gegenvorschläge durch welche Kanäle die Hilfsgelder geleitet werden könnten. Amtliche deutsche Beteiligung wäre den Armeniern nicht erwünscht.

St[umm]

[Antwort Botschaft Konstantinopel (Nr. 353) 16.3.]


Von der Entsendung eines Vertreters der Deutsch-Armenischen Gesellschaft nach der Türkei ist dringend abzuraten; ebenso muß diese Gesellschaft als Geldgeberin unbekannt bleiben. Konsulat Aleppo schlägt vor die Schwester Rohner vom Deutschen Hülfsbunde, welche nach Auflösung ihrer Waisenhäuser von den türkischen Behörden ersucht worden ist die Notstandsarbeit in Aleppo zu reorganisieren, mit der Geldverteilung zu betrauen; sie ist bereit die deutschen Gelder bei ihrer Arbeit entsprechend zu verwenden und hofft, daß sie hiermit auch die Tätigkeit außerhalb Aleppos wird verbinden können. Übermittlung des Geldes erfolgt zweckmäßig durch Deutsche Orientbank an Konsulat Aleppo.



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