1916-02-26-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R14090
Zentraljournal: 1916-A-06654
Erste Internetveröffentlichung: 2000 März
Edition: Genozid 1915/16
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 120
Zustand: A
Letzte Änderung: 04/02/2012


Der Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts (Zimmermann) an den Gesandten in Bern (Romberg)

Erlaß



Nr. 120

Berlin, den 26. Februar 1916

Auf den Bericht No. 292 v. 15. d.M.

Ew. pp. bitte ich, dem geschäftsführenden Ausschuß des Schweizerischen Hilfswerks 1915 für Armenien mündlich und vertraulich mitzuteilen, daß sein Wunsch, zur Linderung der Not unter den ausgesiedelten Armeniern beizutragen, sich mit den Bemühungen der Kaiserlichen Regierung begegnet und von dieser gern unterstützt werden wird, soweit dies unter Wahrung der gebotenen Rücksicht auf die verbündete Türkei und auf inoffiziellem Wege möglich ist. Die Kaiserliche Regierung nimmt davon Kenntnis, daß das Eintreten des Schweizerischen Hilfswerks für die Armenier lediglich vom allgemeinen menschlichen Mitgefühl veranlaßt ist und setzt infolgedessen voraus, daß jeder Anschein einer politischen Propaganda für die Armenier oder gegen die Türkei von den Veranstaltern der Aktion sorgsam vermieden werden wird. Um beurteilen zu können, in welcher Form etwa deutscherseits den Bestrebungen des Hilfswerks Unterstützung gewährt werden kann, wären uns, wenn tunlich, eingehendere Angaben darüber erwünscht, wie die technische Durchführung der Aktion gedacht ist. Wir würden dann zunächst die Ansichten der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel und derjenigen Kaiserlichen Konsulatsbehörden in der Türkei einholen, die sich bisher mit der Fürsorge für die Armenier befaßt haben. Insbesondere dürfte das Kaiserliche Konsulat in Aleppo, das sich für gewisse Gebiete zum Mittelpunkt derartiger Hilfsunternehmungen entwickelt hat, in der Lage sein, zweckmäßige Ratschläge zu erteilen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird es kaum empfehlenswert sein, von der Schweiz aus besondere Abordnungen zu entsenden, da diese bei Reisen in der Türkei, sofern ihnen die Erlaubnis hierzu angesichts der gegenwärtigen militärpolitischen Lage überhaupt erteilt wird, voraussichtlich großen technischen Schwierigkeiten begegnen würden. Den Vorzug dürfte der von dem Schweizerischen Hilfswerk ins Auge gefaßte zweite Weg verdienen, nämlich zuverlässige Vertrauensleute, die sich bereits an Ort und Stelle befinden, mit Geld, Kleidungsstücken und Lebensmitteln zwecks Verteilung an die Notleidenden zu versehen. Soweit geeignete Mittelsleute noch nicht bekannt sind, würden solche auf Wunsch zum Teil möglicherweise auch mit Hilfe der Kaiserlichen Konsulate, ausfindig gemacht werden können.


Z[immermann]

Abschriftlich dem -tit- Botschafter Pera
zur gef. vertr. Kenntnisnahme ergebenst übersandt.



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