Euerer Exzellenz geneigtem Ermessen darf ich gehorsamst anheimstellen, dem Wunsche des Pastors Hoffmann, der dem Generalkonsulat wiederholt nützliche Dienste geleistet hat und ein Mann von guter deutschen Gesinnung ist, entsprechen und mir so bald als tunlich eine bezügliche Weisung zugehen lassen zu wollen.
Die Kaiserliche Gesandtschaft in Bern erhält von hier aus eine Abschrift dieses Berichts.