Mit Bezug auf das Telegramm vom heutigen Tage Nr. 8.
Der bei der Kaiserlichen Botschaft beschäftigte Hilfsdragoman Haig Effendi hatte mich ersucht, der Familie seines Schwagers Agop Aroutian, die sich von Tschanak hierher geflüchtet hatte, die Erlaubnis zur Abreise nach Konstantinopel zu erwirken. Der hiesige Mutesarrif erklärte mir jedoch, dass er zu seinem Bedauern hierzu nicht imstande sei, da er strikten Befehl habe, die von den Dardanellen hierher geflüchteten Armenier nach Panderma abzuschicken. Dem Haig Efendi wurde dies von hier aus mit dem Anheimstellen mitgeteilt, die Intervention der Kaiserlichen Botschaft anzurufen. Darauf ging nach einigen Tagen von Haig Effendi ein Telegramm des Inhalts ein, dass die erbetene Erlaubnis nunmehr erteilt und von dem Ministerium des Innern am 15. d.M. subN. 516 dem Vilajet Adrianopel übermittelt worden sei. Diese Erlaubnis bezieht sich jedoch nur auf die Schwester des Haig Effendi allein, während über den Ehemann Agop Aroutian, das gemeinsame Kind und die Schwester des Aroutian nichts entschieden worden ist. Der hiesige Muatesarrif kann daher nur der Frau Aroutian die Abreise gestatten, die aber aus begreiflichen Gründen ihre Familie nicht im Stich lassen will. Ich habe nun für die Familie einen weiteren Aufschub erwirkt, bis ein klarerer Befehl von dem Ministerium des Innern einläuft.
Euerer Exzellenz darf ich gehorsamst bitten, den Hilfsdragoman Haig Efendi von dem Vorstehenden zu verständigen.