1915-02-24-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/ R14085
Zentraljournal: 1915-A-07057
Erste Internetveröffentlichung: 2017 November
Edition: Armenische Reformen
Telegramm-Abgang: 02/24/1915
Praesentatsdatum: 02/25/1915 p.m.
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Die Deutsche Bank an das Auswärtige Amt

Schreiben


Berlin, den 24. Februar 1915

Dem hohen Auswärtigen Amt

beehren wir uns unter Bezugnahme auf die uns übergebene Abschrift eines Berichtes – A Nr. 75 – der Kaiserlich Deutschen Gesandtschaft in Kristiania vom 9. Februar d.J., betreffend Zahlungen an den norwegischen Oberstleutnant Hoff bezw. an seinen Sekretär Blehr, die sehr ergebene Mitteilung zu machen, dass uns heute von unserer Filiale in Konstantinopel ein Schreiben zugegangen ist, von dem wir uns gestatten, dem Auswärtigen Amt anbei in Abschrift Kenntnis zu geben.

Aus diesem Schreiben unserer Filiale geht hervor, dass gemäss Weisung der Kaiserlichen Deutschen Botschaft in Konstantinopel der Gegenwert der in Rede stehenden Beträge von £türk. 2700,- und £türk. 650,- der Legationskasse des Auswärtigen Amts durch uns gezahlt werden und die Legationskasse alsdann die Ueberweisung an die Empfänger durch die Kaiserliche Gesandtschaft in Kristiania gegen Zeichnung der vorgeschriebenen Quittungen vornehmen soll.

Indem wir dem Auswärtigen Amt hiervon Kenntnis geben, bitten wir ergebenst um gefällige Mitteilung, ob wir der Legationskasse den Gegenwert der oben erwähnten Beträge von £tq. 2700,- und £tq. 650,- zahlen lassen sollen, oder ob es erwünscht ist, dass wir die Zahlungen durch unsere Korrespondenten in Kristiania bewirken lassen sollen.

Deutsche Bank


[Unterschriften]
Anlage

Abschrift.

Konstantinopel, 17. Februar 1915.

Deutsche Bank; Berlin.

Wir empfingen Ihre Depesche vom 12. ds. lautend:

worauf wir Ihnen heure wie folgt telegraphierten: was wir hiermit bestätigen.

Das Kaiserliche Ottomanische Finanz-Ministerium, hier, zahlte am 9. Januar d.J. bei uns den Betrag von £tq. 3350.- mit der Weisung ein, hiervon durch Vermittlung der Kaiserlichen Deutschen Botschaft, hier, £tq. 2700.- an Herrn Hoff, Inspektor der Orientalischen Vilajets und £tq. 650.- an Herrn Blehr, Sekretär des oben genannten Herrn, als Abfindungssumme und Vergütung der Reisekosten auszuzahlen, gegen deren Quittung, aus welcher hervorgeht, dass sie von der türkischen Regierung die ihnen kontraktlich zustehende Entschädigung und Vergütung der Rückreisespesen voll erhalten und keinerlei Ansprüche irgend welcher Art an die türkische Regierung mehr haben. Wir hielten weisungsgemäss u.a. die angeführten Beträge zur Verfügung der Kaiserlichen Botschaft; heute erhalten wir von ihr folgendes Schreiben in dieser Angelegenheit:

Wir erkennen Sie demnach, abzüglich unserer Provision und Spesen, laut beifolgender Nota mit £tq 3343.75 und bitten Sie, den Weisungen der Kaiserlichen Botschaft entsprechend zu verfahren. Die von den Herren Hoff und Blehr ordnungsgemäss zu zeichnenden Quittungen müssen über £tq. 2700.- und £tq. 650.- lauten. Sie belieben uns dieselben ehemöglichst zukommen zu lassen.

Freundschaftlich


Deutsche Bank Filiale Konstantinopel

[Unterschriften]




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