Die Bedenken Ew. pp. gegen die russischerseits vorgeschlagene Ausgestaltung der Stellung des Generalgouverneurs erscheinen zutreffend, solange man nur Armenien im Auge hat. Gebe aber zu bedenken, ob bei Ausdehnung des Reformwerks auf ganz Kleinasien, wie wir sie erstreben müssen, nicht auch in unserer Arbeitszone der deutsche Einfluß in einer mit starken Machtbefugnissen ausgestatteten Zentralstelle wirksamer zum Ausdruck kommen würde als in einer größeren Zahl von untergeordneten Stellungen. Die Institution der Generalinspektoren, wie sie der türkische Entwurf vorsieht, dürfte hierfür kaum ausreichenden Ersatz bieten.
Die Anwendung des Proportionalitätsprinzips bei Besetzung der Verwaltungsrähte und Provinzialversammlungen erscheint mir mangels einer anerkannten Statistik und bei der Fluktuation des christlichen und mohammedanischen Elements sehr bedenklich und droht Quelle dauernder Reibungen zu werden. Fester Schlüssel, eventuell im Verhältnis 3:2, für Mohammedaner und Christen, empfehlenswerter.
Ausführungen Ew. pp. in Bericht Nr. 2082 und 217 über Kontrollkommission widersprechen sich. Generell glaube ich, daß baldiges Zustandekommen eines Reformprojekts wünschenswert ist, um Rußland jeden Vorwand zum Eingreifen in Armenien zu nehmen.