1917-04-21-DE-003
Deutsch :: de
Home: www.armenocide.net
Link: http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/$$AllDocs/1917-04-21-DE-003
Quelle: DE/PA-AA/R14096
Zentraljournal: 1917-A-12990
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 04/21/1917 p.m.
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Leiter der Presseabteilung der "Zentralstelle für Auslandsdienst" Paul Rohrbach an den Legationssekretär im Auswärtigen Amt Tiedemann

Schreiben



Friedenau, den 21. April 1917
Sehr verehrter Herr von Tiedemann!

In Sachen des Herrn Dr. Greenfield kommt uns, wie es scheint, die Passbehörde nicht entgegen. Ich habe zahlreiche Briefe geschrieben, um etwas zu erreichen, aber die einzige Antwort, die überhaupt eingelaufen ist, war die einliegende vom Kriegsministerium. Sie ist auch im Grunde ablehnend. Meiner Ueberzeugung nach liegt viel daran, dass Dr. Greenfield doch noch nach der Schweiz kommt, da dort sicher grosse Mittel für das armenische Elend in der Türkei zu haben sind und es eine starke moralische Entlastung für unsere Politik wäre, jetzt, wo die Türken ihre Haltung in der armenischen Frage geändert haben, Mittel zur Unterstützung hinzuschaffen.

Für den Fall, dass durchaus keine Reiseerlaubnis zu erreichen sein sollte, bittet Dr. Greenfield darum, den einliegenden Brief nach der Schweiz gelangen zu lassen. Dem armenischen Text liegt eine deutsche Uebersetzung zur Kontrolle bei. Es handelt sich, wie gesagt um die Beschaffung der Hilfsgelder. Herr Prof. Jaeckh hat es übernommen, bei seiner jetzigen Anwesenheit in Konstantinopel mit den türkischen Behörden Rücksprache zu nehmen, dass eine Persönlichkeit, die den Türken genehm ist, von hier hingeht, um das Geld und die sonstigen Unterstützungen zu verteilen.

Für freundliche Erledigung im voraus dankend, und in ausgezeichneter Hochachtung Ihr sehr ergebener


Dr. Paul Rohrbach


[Das Auswärtige Amt an den Generalstab 24.4.]

Bezugnehmend auf diesseitiges Schreiben 8. April wird Mitteilung erbeten ob Dr. Greenfield bereits Reiseerlaubnis nach der Schweiz erhielt. Verneinendenfalls wird baldige Erteilung nochmals befürwortet. Auswärtiges Amt A 12990.


[Antwort des Generalstabs (v. Hülsen: A 13756) 26.4.]

Auf das dortige Telegramm vom 25.4.17 A.12990 wird ergebenst mitgeteilt, dass dem Perser Dr. Greenfield die Reiseerlaubnis nach der Schweiz für seine Person erteilt worden ist. Für seine Familie ist aber das Reiseverbot aufrecht erhalten worden.

[Das Auswärtige Amt an Rohrbach (zu A 13756) 30.4.]

Auf das an den L.S.[Legationssekretär] v.Tiedemann gerichtete gfl. Schreiben vom 21.d.Mts. darf ich Ew.pp. ergebenst erwidern, dass die zuständigen militärischen Stellen auf nochmalige diesseitige Befürwortung Herrn Dr. Greenfield die erbetene Reiseerlaubnis nach der Schweiz erteilt haben. Die Erlaubnis erstreckt sich aber nur auf seine Person, nicht auf seine Familie.

Der Brief an Herrn Agathon Bey, dessen Beförderung sich nunmehr erübrigt, und das Schreiben des Kriegsministeriums sind hier wieder beigefügt.



Copyright © 1995-2024 Wolfgang & Sigrid Gust (Ed.): www.armenocide.net A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. All rights reserved