1916-10-08-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/R 20204
Zentraljournal: 1916-A-28508
Erste Internetveröffentlichung: 2017 Juni
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1915.06-1916.12
Telegramm-Abgang: 10/08/1916
Telegramm-Ankunft: 10/20/1916 05:05 PM
Praesentatsdatum: 10/21/1916 a.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 590
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Der Gesandte in Athen (Mirbach) an das Auswärtige Amt

Telegraphischer Bericht


Athen, den 8. Oktober 1916

Seit dem 5. d.M. ist der telegraphische Verkehr der griechischen Regierung mit ihren Gesandtschaften bei den Zentralmächten und den Neutralen von der Entente unterbunden. Die Telegramme Seiner Majestät des Königs werden gleichfalls nicht durchgelassen. Auch der beschränkteste Verkehr zwischen Berlin und Athen ist in absehbarer Zeit nicht zu erhoffen. Da die Kaiserliche Gesandtschaft die dortigen Telegramme 652 bis einschließlich 656, 659, 660 662 bis einschließlich 666 und spätere nicht erhalten hat, da ferner die Erhebung von Geld bei den hiesigen Banken auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt, möchte ich zur Erwägung stellen, falls dies möglich, einen zuverlässigen Offizier des 4. griechischen Korps durch U-Boot an der griechischen Küste aussetzen zu lassen, um der Kaiserlichen Gesandtschaft eine Kuriersendung zu überbringen. Der Offizier könnte überdies Seiner Majestät dem König in unserem Sinne über die Lage des 4. Korps …[Gruppe unverständlich]… berichten. Mitzugeben wäre außer den fehlenden Erlassen die Bestätigung der diesseitigen Telegramme, die seit 1. August abgegangen, die Bestätigung der Einzahlungen an die Deutsche Bank zu Gunsten der Nationalbank, etwa 500000 Drachmen, Deckadressen für den Briefverkehr mit der Schweiz und einiges Propagandamaterial, besonders Einzelheiten aus Ost-Mazedonien.

Da die Larissa-Bahn, die Strecke nach Patras und die Enge von Korinth von Entente-Agenten scharf bewacht, vielleicht bald auch militärisch besetzt werden, wäre es zweckmäßig, den Offizier an der Küste von Attika (oder Euböa) auszusetzen etwa bei Laurion. Geschieht dies morgens, so kann er mit dem Zuge 6 Uhr 53 nach Athen fahren, sonst während der Nacht mit Wagen. Der Offizier müßte verpflichtet werden, ohne Aufenthalt nach Athen zu reisen, als erstes seine Depeschen auf der Kaiserlichen Gesandtschaft oder, falls die Beziehungen bis dahin abgebrochen, auf der holländischen Gesandtschaft abzugeben und seine Identität zunächst geheim zu halten, da überall Spione der Entente. Auf keinen Fall darf er die Gesandtschaft antelephonieren.


[Mirbach]



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