1915-11-29-DE-004
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Quelle: DE/PA-AA/R14089
Zentraljournal: 1915-A-36965
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 12/23/1915 a.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: JN 998/Kn. 31
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Vizekonsul in Alexandrette (Hoffmann) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht



JN 998 / Kn. 31
Alexandrette, den 29. November 1915

Im Anschluß an den Bericht vom 6. Sept. d.J. KN.17.

Bei der Verschickung der hiesigen Armenier im August d.J. hatten einige Witwen und Waisen sowie die meisten Familien armenischer Soldaten zurückbleiben dürfen.

Nunmehr sind auf höhere Weisung auch diese verschickt worden, zunächst nach dem grossen Sammellager bei Katma zwischen Alexandrette und Aleppo.

Von einer Gefährlichkeit der betroffenen Frauen und Kinder in politischer oder militärischer Beziehung kann keine Rede sein. Die Massregel wird daher hier allgemein als unnötige Grausamkeit aufgefasst, zumal da sie in eine Zeit übelster Witterungsverhältnisse fällt und jedermann weiss, dass die Regierung ohnehin die bereits verschickten Massen nicht bewältigen kann sondern, schon notgedrungen, nach und nach verkommen lässt. Selbstredend nehmen auch die nichtarmenischen Christen und die Muhammedaner an, dass Deutschland diesen Auswüchsen der Armenierverschickung zustimme, da man auf den Gedanken, dass es darauf keinen Einfluss besitze, garnicht erst kommt. Dass die ausziehenden Verschickten sich in Verwünschungen gegen Deutschland ergehen, das an all dem Schuld sei, ist nicht anders zu erwarten.

Abschrift geht an die Kaiserliche Botschaft und das K. Konsulat Aleppo.


Hoffmann



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