Was das mir mit dem hohen Erlaß 1094 vom 17. d.M. geneigtes mitgeteilte, zwischen den beiden Botschaftern verabredete Kompromiss betrifft, so sagte mir Herr Neratow, dass nach seiner Ansicht in demselben noch zwei Punkte Berücksichtigung finden müssten. Er habe daher den russischen Botschafter angewiesen, auch über diese beiden Punkte eine Verständigung mit seinem deutschen Kollegen zu suchen.
Der eine Punkt betreffe die Ernennung der den General-Inspekteuren unterstehenden Beamten. Nach Ansicht des Herrn Neratow könne diese Ernennung nicht ohne weiteres der Pforte allein überlassen werden. Wenn die General-Inspekteure das notwendige Ansehen geniessen sollten, so müssten sie auch Einfluss auf die Auswahl der ihnen unterstehenden Beamten haben, sonst sei die Pforte in der Lage durch die Ernennung der Beamten ihre Stellung von vornherein zu untergraben und ihren Einfluss zu verhindern.
Der zweite Punkt betrifft die von Baron Wangenheim und Herrn von Giers in Aussicht genommene Lösung für den Fall, dass der Grosswesir wegen der Ernennung der Generalinspekteure nach Einvernehmen mit den Mächten Schwierigkeiten machen sollte. Herr Neratow hält es für dringend geboten, dass, bevor die Pforte die Mächte um Auswahl geeigneter General-Inspekteure bittet, die Mächte sich untereinander über die in diesem Falle vorzuschlagenden Persönlichkeiten verständigen.