1914-12-18-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R 1915
Zentraljournal: 1914-A.S. -2970
Erste Internetveröffentlichung: 2012 April
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Telegramm-Abgang: 12/18/1914 11:15 AM
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 1563
Zustand: A
Letzte Änderung: 06/17/2017


Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts (Jagow) an den Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim)

Telegraphoscher Erlaß



Nr. 1563

Berlin, den 18. Dezember 1914

Antw. auf Tel. Nr. 1642 .

zu 1. Nachdem Vorbehalt mündlich gemacht genügt vorgeschlagene Einschaltung unter Nr. 5 und erübrigt sich Note.

zu 2. Einverstanden

zu 3. <Da bisheriger Meinungsaustausch sachlich bereits Einverständnis ergeben hat, daß provozierter Angriff keinen casus foederis bildet, wollen wir auf Zusatz von provoquée nicht bestehen.> Bitte mit entsprechender Erklärung an Pforte warten bis Ihr österr.-ung. Kollege gleiche Instruktion besitzt.


[Jagow]
[Jagow 18.12. an Botschaft Wien (Nr. 1718)]

Geheim

Bei Verhandlungen mit Pforte über Bündnisvertrag hatten wir und Österreich-Ungarn verlangt, daß in Artikel 1 nur une attaque „non provoquée“ als casus foederis bezeichnet werde. <ins. aus Tel zu 1> Frhr. von Wangenheim ist zu entsprechender Erklärung an Pforte ermächtigt sobald sein österr.-ungar. Kollege gleiche Instruktion besitzt. Bitte schleunige Erteilung solcher Instruktion bei Graf Berchtold befürworten da die Türken fürchten wir wollen uns Hintertür für Ausflüchte öffnen.



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