In dem bekannten Zirkulartelegramm des Ministers des Innern von Ende August a.St. steht, daß „künftighin die Armenier der katholischen und protestantischen Gemeinde von ihren Wohnorten nicht auszuweisen seien.“
Dies ist nachträglich dahin ausgelegt worden, daß die Vergünstigung keine Anwendung finde auf Personen, die bereits auf der Verschickung begriffen oder politisch verdächtig sind.